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Archiv für 2017

Darf man in der Türkei Urlaub machen?

„Darf man in der Türkei Urlaub machen?“
ARD Brisant Magazin, 18.4.2017

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Darf man in der Türkei Urlaub machen?

„Darf man in der Türkei Urlaub machen?“
Radio Spree Berlin, 18.4.2017

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Was spricht für Türkeiurlaub – und was dagegen?

„Was spricht für Türkeiurlaub – und was dagegen?“
dpa-Interview, 12.4.17, u.a. in Spiegel online 13.4.17

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Welten & Wunder: Mikroabenteuer

„Welten & Wunder: Mikroabenteuer“
FreeMen´s World, 2/17

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Report-Mainz fragt Prof. Karl Born

“Report-Mainz fragt Prof. Karl Born“
Das Erste Video, 4.4.2017

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Urlaub im Erdogan-Reich noch angebracht?

„Urlaub im Erdogan-Reich noch angebracht?“
ARD, Report Mainz, 4.4.2017

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Hollywood im TUIfly-Cockpit

Der Vorgang hat alles, um ein Hollywood-Blockbuster zu werden: Der Copilot fällt während eines Fluges krankheitsbedingt aus. Eine im Dienst befindliche Flugbegleiterin wird vom Flugkapitän gebeten, den Platz des Copiloten einzunehmen. Zufällig hat sich diese Flugbegleiterin betriebsintern als Flugsicherheitsexpertin weitergebildet. Der Pilot und seine neue Assistentin landen den Jet mit 190 Menschen an Bord sicher auf dem Zielflughafen.

Wie jetzt bekannt wurde, ist das so tatsächlich am 11.10.2016 im französischen Luftraum an Bord eines TUIfly-Fluges nach Mallorca geschehen. Natürlich würde Hollywood das ganze bombastischer aufblasen. Der Titel des Filmes würde wahrscheinlich „Rettung über den Wolken“, „Saving 190 Lives“ oder „Nonstop Cockpit Hero“ heißen. In dem Streifen würde die Flugbegleiterin tolle Entscheidungen treffen und der eigentliche Pilot würde zum Statisten degradiert.

Was mich wundert ist, dass dieser Vorfall fast zufällig erst jetzt durch den Abschlussbericht der BfU-Untersuchung bekannt wurde. TUIfly hat der Flugbegleiterin zwar eine Anerkennung zukommen lassen (Details hierzu sind nicht bekannt), aber die Dame wäre bestimmt auch ein willkommener Gast in sämtlichen Talkshows dieser Republik gewesen und jeder Auftritt von ihr eine gelungene Marketing-Maßnahme für TUIfly. Warum ist das nicht geschehen?

Gleichzeitig kam mir der 11.10.2016 als Datum bekannt vor. Und tatsächlich ist es mir wieder eingefallen. Nur wenige Tage vor diesem Termin, nämlich am 6. und 7.10.2016, fand die etwas mysteriöse Massenerkrankung (präziser gesagt Massenkrankmeldungen) von TUIfly-Piloten statt. Nach einer plötzlichen Wunderheilung von fast 500 Personen fliegendes Personal, gab es erst am 10.10.2016, also einen Tag vor dem o.g. Ereignis, wieder einen vollständigen Flugplan. Da hätte die Geschichte mit dem jetzt während des Fluges erkrankten Piloten nicht so richtig in den Kommunikationsplan gepasst.

Derzeit überprüfen die deutschen Airlines sehr kritisch das vier-Augen- Prinzip (wenn ein Pilot/in das Cockpit verlässt, muss eine Flugbegleiter/in dessen Platz einnehmen). Markus Wahl, dem Sprecher der Vereinigung Cockpit, ist bei seinem berechtigten Statement gegen diesen Placebo-Schnellschuss vom März 2015, noch zusätzlich der Satz rausgerutscht: “Es ist sicherlich richtig: Zwei Mann im Cockpit sind immer sicherer als einer”. Da muss ich eine kleine Korrektur anmerken: „zwei Mann“ im Cockpit können auch „zwei Pilotinnen“ im Cockpit sein. Oder notfalls auch eine TUIfly-Flugbegleiterin.

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Schnäppchen-Urlaub trotz Erdogan?

„Schnäppchen-Urlaub trotz Erdogan?“
SAT1, Akte 20.17, 21.3.17

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Ist das Auswärtige Amt jetzt auch ein Populist?

Mein Interview mit Peter Hinze im Reception Insider und meine anschließenden Bissigen Bemerkungen haben auf der ITB zwar für Wirbel gesorgt, aber erwartungsgemäß auch für wenig Einsicht. Es wurden nur die gleichen Reflexe der Vergangenheit in Gang gesetzt: Nur nicht mit dem Thema auseinandersetzen.

Die Verbandsoberen beschimpften den Ãœberbringer der schlechten Nachricht (also mich). Damit konnte ich leben, etwas anderes hatte ich auch nicht erwartet.

Die Veranstalter verwiesen auf die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Auch das ist mir nicht fremd, immerhin wurde es zu meiner Zeit als TUI-Vorstand mit den anderen Veranstaltern verabredet. Aber der Unterschied von heute zu früher ist, dass das Auswärtige Amt in dieser Krise erstmals „auch Partei“ ist (der Flüchtlingsdeal darf nicht gefährdet werden).

TUI hatte auf das Zufriedenheitsranking ihrer Gäste mit türkischen Hotels hingewiesen (was ich überhaupt nicht bezweifle, sondern sogar teile). Aber das hat nichts mit meinen Sicherheitsbedenken zu tun.

Enttäuscht hat mich nur der CEO Zentraleuropa der DER-Touristik, der das Ganze als Populismus abgetan hat. Wenn man es sich so einfach macht, hat man entweder nichts verstanden oder will nichts verstehen. Ob René Herzog jetzt auch das Auswärtige Amt als Populisten beschimpft?

Wenn mich etwas echt überrascht, aber auch voll bestätigt hat, dann ist es die Deutlichkeit, mit der das Auswärtige Amt heute (also ein Woche später) die Reisehinweise für die Türkei verschärft hat: „Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.“

Erinnern Sie sie sich noch, auf welche Gefahr ich besonders hinwies? „Beim Verkauf von Urlaubsreisen in die Türkei muss ein Beipackzettel dazu: „Vorsicht, die von Ihnen gekaufte Reise kann im Gefängnis enden“. Und im Kleingedruckten: „Sie können nicht darauf hoffen, dass Kanzlerin und Außenminister sich für Ihre Freilassung einsetzen“.
Und dieser letzte Satz liest sich jetzt in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes hochoffiziell so: „In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit hat.“

Wer jetzt denkt, das Problem würde nur die Doppelstaatsangehörigen betreffen (Merke: diese Personen haben alle auch einen deutschen Pass), sollte sich nicht zu sicher sein. Denn auch das schreibt das Auswärtige Amt: „Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten“.

Da ist es bis zur Verhaftung im Hotel wohl nicht mehr weit. Und genau das war der Tenor dessen, was ich mit dem Interview und den Bissigen Bemerkungen erreichen wollte: Die Branche für dieses Problem zu sensibilisieren. Liebe Branche, Chance verpasst, aber das Auswärtige Amt hat es verstanden.

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Charterflug mit Hi Fly

“Charterflug mit Hi Fly”
Travel tribune, 9.3.17

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