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19.07.2001
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert Schwarzgeld-Amnestie.


Steuersünder sollen strafrechtlich nicht belangt werden, wenn sie für ihr Schwarzgeld im nachhinein eine Pauschalsteuer von 30% entrichten.

Kommentar Prof. Karl Born:
Das ist noch eine echte Standesvertretung, die tut was für ihr Klientel (ist es auch noch so abwegig), dagegen ist der Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW) direkt schlafmützig.
Da wir uns gerade im Nachrichten-Sommerloch befinden (Rhein-Krokodil und gräfliches Baby ausgenommen) soll dem BTW und anderen mit Forderungen à la Handwerk auf die Sprünge geholfen werden:
Das müsste der BTW fordern: Ersatz der entgangenen Deckungsbeiträgen für fehlende Mallorca-Urlauber. Da fehlen Millionenbeträge in den Kassen der Reiseveranstalter weil die Mallorca-Nachfrage zusammenbricht und keiner kümmert sich darum. Also flugs eine Forderung an die Inselregierung formuliert, die haben das Dilemma letztlich auch zu verantworten. Die Erträge daraus sollen nur mit 30% versteuert werden, schließlich haben
die Veranstalter lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen können.
Das müsste die Geschäftsleitung von l`tur fordern. Schadenersatz, weil die Veranstalter in den letzten Wochen soviel Kurzfristgeschäft getätigt haben, diese Kunden fehlten l`tur in den letzten 14 Tagen. Zwar lief das Geschäft von l`tur auch so gut, aber mit diesen Kunden wäre es noch viel besser gelaufen. Die Erträge daraus sollen nur mit 30% versteuert werden, schließlich hat l`tur lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen können.
Das müsste DRV-Chef Laepple fordern. Lufthansa muss einen pauschalen Aufschlag auf alle Reisebüroprovisionen von 10% zahlen. Detaillierte Begründung: keine. Aber mit Sicherheit hat Lufthansa irgendwo noch Gebühren versteckt um sie nicht verprovisionieren zu müssen. Die Erträge hieraus sollen nur mit 30% versteuert werden, schließlich haben die Reisebüros lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen können.
Wer denkt "so etwas kann man im Tourismus nicht machen", dem sei gesagt, dass die Urlauber selbst wesentlich kreativer sind:
Hier eine Originalbeschwerde (großes Ehrenwort) eines Kunden, weil seine Warteliste-Buchung nicht umgesetzt wurde: "Ich wollte es Ihnen eigentlich nicht schreiben, aber können Sie sich eigentlich vorstellen, was ich die 14 Tage mit meiner Frau zuhause aushalten musste? Aus diesem Grund bin ich so verärgert. Ich habe nun nicht die Absicht hier einen finanziellen Vorteil zu schinden. Aber es ist doch angebracht, im beiderseitigen Interesse, eine gute Einigung zu erzielen. Außerdem möchte ich Ihrem Unternehmen nicht feindselig gegenüberstehen. Um im guten Einvernehmen zu bleiben, schlage ich eine 20%ige Erstattung vom Verkaufspreis (2.786,- DM) vor."
Ähnlich kreativ war auch das Ehepaar Götter (ebenfalls eine Originalbeschwerde): "Liebe TUI, Sie werben mit dem Slogan `Zypern - wo die Götter Urlaub machen`. Wir müssen jedoch klarstellen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht, wir waren noch nie in Zypern.
Damit der Werbespruch eine wahre Grundlage erhält, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Kosten für unseren Zypern-Urlaub übernehmen würden."
Der geneigte Leser wird mir recht geben: Die Tourismus-Kunden sind in der Tat kreativer als der Bundesverband der Tourismuswirtschaft.



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