Steuersünder sollen strafrechtlich nicht belangt werden,
wenn sie für ihr Schwarzgeld im nachhinein eine Pauschalsteuer
von 30% entrichten.
Kommentar Prof. Karl Born:
Das ist noch eine echte Standesvertretung, die tut was für
ihr Klientel (ist es auch noch so abwegig), dagegen ist der Bundesverband
der Tourismuswirtschaft (BTW) direkt schlafmützig.
Da wir uns gerade im Nachrichten-Sommerloch befinden (Rhein-Krokodil
und gräfliches Baby ausgenommen) soll dem BTW und anderen
mit Forderungen à la Handwerk auf die Sprünge geholfen
werden:
Das müsste der BTW fordern: Ersatz der entgangenen Deckungsbeiträgen
für fehlende Mallorca-Urlauber. Da fehlen Millionenbeträge
in den Kassen der Reiseveranstalter weil die Mallorca-Nachfrage
zusammenbricht und keiner kümmert sich darum. Also flugs
eine Forderung an die Inselregierung formuliert, die haben das
Dilemma letztlich auch zu verantworten. Die Erträge daraus
sollen nur mit 30% versteuert werden, schließlich haben
die Veranstalter lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen
können.
Das müsste die Geschäftsleitung von l`tur fordern. Schadenersatz,
weil die Veranstalter in den letzten Wochen soviel Kurzfristgeschäft
getätigt haben, diese Kunden fehlten l`tur in den letzten
14 Tagen. Zwar lief das Geschäft von l`tur auch so gut, aber
mit diesen Kunden wäre es noch viel besser gelaufen. Die
Erträge daraus sollen nur mit 30% versteuert werden, schließlich
hat l`tur lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen
können.
Das müsste DRV-Chef Laepple fordern. Lufthansa muss einen
pauschalen Aufschlag auf alle Reisebüroprovisionen von 10%
zahlen. Detaillierte Begründung: keine. Aber mit Sicherheit
hat Lufthansa irgendwo noch Gebühren versteckt um sie nicht
verprovisionieren zu müssen. Die Erträge hieraus sollen
nur mit 30% versteuert werden, schließlich haben die Reisebüros
lange Zeit nicht über dieses Geld verfügen können.
Wer denkt "so etwas kann man im Tourismus nicht machen",
dem sei gesagt, dass die Urlauber selbst wesentlich kreativer
sind:
Hier eine Originalbeschwerde (großes Ehrenwort) eines Kunden,
weil seine Warteliste-Buchung nicht umgesetzt wurde: "Ich
wollte es Ihnen eigentlich nicht schreiben, aber können Sie
sich eigentlich vorstellen, was ich die 14 Tage mit meiner Frau
zuhause aushalten musste? Aus diesem Grund bin ich so verärgert.
Ich habe nun nicht die Absicht hier einen finanziellen Vorteil
zu schinden. Aber es ist doch angebracht, im beiderseitigen Interesse,
eine gute Einigung zu erzielen. Außerdem möchte ich
Ihrem Unternehmen nicht feindselig gegenüberstehen. Um im
guten Einvernehmen zu bleiben, schlage ich eine 20%ige Erstattung
vom Verkaufspreis (2.786,- DM) vor."
Ähnlich kreativ war auch das Ehepaar Götter (ebenfalls
eine Originalbeschwerde): "Liebe TUI, Sie werben mit dem
Slogan `Zypern - wo die Götter Urlaub machen`. Wir müssen
jedoch klarstellen, dass dies nicht den Tatsachen entspricht,
wir waren noch nie in Zypern.
Damit der Werbespruch eine wahre Grundlage erhält, wären
wir Ihnen dankbar, wenn Sie die Kosten für unseren Zypern-Urlaub
übernehmen würden."
Der geneigte Leser wird mir recht geben: Die Tourismus-Kunden
sind in der Tat kreativer als der Bundesverband der Tourismuswirtschaft.
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