Eine vierköpfige Familie
hat bei FTI zwei Wochen Urlaub auf Kuba für 4.233 DM gebucht.
Nach Ankunft der Schock: Regen durch das Dach, Sessel verschimmelt,
Swimmingpool wegen Reparatur geschlossen, die kleinen Pools verdreckt
. Die Familie flog zurück nach Deutschland. FTI bot (trotz
Geld-zurück-Garantie) nur
1.000 DM Entschädigung an, "weil diese Verhältnisse
für ein Entwicklungsland normal seien".
Entscheidung des Gerichts: FTI hat für den Fall, dass die
Leistung nicht der Katalogbeschreibung entspricht, als Geld-zurück-Garantie,
die volle Erstattung garantiert und muss deshalb den vollen Reisepreis
zurückzahlen.
Kommentar Karl Born:
Der Richter meinte wohl: Hier braucht nicht das Zielgebiet Entwicklungshilfe,
sondern der Reiseveranstalter für seine Geld-zurück-Garantie.
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