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Deutsche Kultur auf der Hotelrechnung

Wie sagte schon Murphy, der Freund der in Büros arbeitenden Menschen: „Wenn eine Sache schief geht, geht sie von Anfang bis Ende schief“.

Schauen wir uns doch einmal die Geschichte mit der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels an. Bewusst wird hier der Begriff „für Hotels“ verwendet und nicht die übliche Bezeichnung „für Hoteliers“, denn auf Hoteliers wird bislang noch keine Mehrwertsteuer erhoben – bislang jedenfalls. Andererseits ist Senkung „für Hotels“ auch wieder nicht richtig, denn die Mehrwertsteuer wird nur für bestimmte Leistungen gesenkt. Kurzum, das umzusetzen war schon schwierig genug, politisch und praktisch.

Jetzt kommen die gierigen Haushälter vieler Stadtverwaltungen ins Spiel. Die wollen von der Mehrwertsteuersenkung etwas abhaben, zumindest 5%-Punkte. In vielen Städten soll deshalb jetzt eine entsprechende Steuer erhoben werden, manchmal Bettensteuer genannt (wiederum falscher Begriff, es wird ja nicht das Bett, sondern die Übernachtung besteuert), manchmal auch Kulturtaxe genannt. Hier hat die Stadt Hamburg eine schöne Verwendungsregelung gefunden, nur 75% sollen in die Kultur fließen und 25% in das Hamburg-Marketing. Jetzt soll der Gast noch Geld dafür zahlen, damit man andere zum Besuch der Stadt werben kann. Natürlich wird auf die Kulturabgabe auch wiederum Mehrwertsteuer erhoben. Logo.

Und jetzt kommt der Clou. Das ganze muss wiederum getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden, denn so heißt es beispielsweise in Köln: „Der Geschäftsreisende kann sich die Kulturförderabgabe von der Stadt Köln auf Antrag erstatten lassen. Den dazu notwendigen Antrag gibt es an der Rezeption des Hotels“. Also erst zahlen, dann per Antrag erstatten lassen. Das sichert Arbeitsplätze in der Verwaltung, aber leider nicht in der Hotellerie.
Jetzt haben Hotels in der Großstadt auch viele fremdsprachliche Geschäftsreisende. Für die gilt natürlich die gleiche Erstattungs-Regelung. Aber, die Provinz lässt grüßen, als nun ein Hotelier darum bat, dieses Erstattungsformular bitte in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen, am Anfang zumindest in Englisch, wurde solches Ansinnen von der Stadt Köln abschlägig beschieden. Man habe dafür keine Kapazität (vielleicht auch keine Sprachkenntnisse) diese Arbeit zu leisten. Die Hoteliers mögen doch die Übersetzungsarbeit für ihre fremdsprachlichen Kunden selbst leisten.

Das wird den zumeist zeitkritischen morgendlichen Check out in den Hotels aber beflügeln. Also erklärt der Hotelangestellte morgens seinen ausländischen Gästen die Hotelrechnung:
„Übernachtungspreis und alle anderen Kosten (wie Frühstück, Parken, WLAN usw.) müssen wir getrennt ausweisen, dann kommt der jeweils richtige Steuersatz hinzu. Dann addieren wir eine Kulturabgabe plus erneut Mehrwertsteuer hinzu. Letzteres mein lieber Gast, falls Sie geschäftlich unterwegs sind, müssen Sie nicht so ernst nehmen, Sie können sich nämlich diese Kosten wieder erstatten lassen. Dazu müssen Sie nur dieses kleine Formular ausfüllen. Ach, Sie können das nicht lesen. Nein, in Englisch gibt es dieses Formular nicht. Aber alles kein Problem, wir übersetzen Ihnen das, die hinter Ihnen stehende Gäste warten gerne so lange. Wieso wir Kultursteuern erheben, um sie anschließend wieder zu erstatten? Ja, so ist halt deutsche Kultur, zumindest in der Bürokratie“.

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Im Reiseradio (www.reiseradio.org) erklärt diese Woche TUI-Hotelboss Karl Pojer wie heute „Robinson-Urlaub“ funktioniert. Anschließend wird ein Club vorgestellt der Robinson-Feeling durch und durch vermittelt: Robinsonclub Malediven! Und wie immer noch einiges mehr.

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