Person | Interviews | Vorträge | Veröffentlichungen | Kontakt

Die drei Affen und Reisehinweise für die Türkei: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen

Wer gedacht hatte, ich hätte vor 10 Tagen bereits über den unsinnigsten Reisehinweis des Auswärtigen Amtes gelästert (siehe BBBs vom 27.8.2017 „Die Geschichte des Reiserechts muss umgeschrieben werden – dank Sigmar Gabriel“), der wird diese Woche überrascht sein. Gabriel und das Auswärtige Amt können noch viel unsinniger und widersprüchlicher Reisehinweise formulieren.

Zitat: „Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden in der Türkei vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Dabei waren weder Grund noch Dauer der Inhaftierung nachvollziehbar. Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen.“

Bitte genau lesen, es wird jetzt ausdrücklich auch vor „willkürlichen“ Festnahmen in den “touristisch frequentierten Regionen“ gewarnt.

Leider geht es noch weiter so: „Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.“

Frage: Hat es jemals einen solchen Reisehinweis bezogen auf irgendein Land gegeben, der nicht augenblicklich in eine Reisewarnung umgesetzt wurde?
Können jetzt Auswärtiges Amt, Deutscher Reiseverband und Reiseveranstalter noch länger die drei Affen spielen: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen?
Glaubt jemand ernsthaft, diese „Nicht-Reisewarnung“ würde vor einem Gericht bestehen, wenn jemand wegen der „kostenpflichtigen“ Stornoregelung klagt?
Ist es abwegig, dass ein evtl. inhaftierter Tourist gegen das Auswärtige Amt klagt wegen unterlassener Reisewarnung?

Für ein paar übriggebliebene Ignoranten in Bezug auf Türkei-Reisewarnung seien hier einige Lieblingsargumente widerlegt:
–Ja, es gibt noch viele andere Reiseländer, die politisch umstritten sind und deren Demokratie stark eingeschränkt bzw. überhaupt nicht vorhanden ist. Aber, und das ist der entscheidende Unterschied, in keinem dieser Länder werden deutsche Staatsbürger willkürlich verhaftet und es sitzen auch keine 56 deutsche Staatsbürger in deren Gefängnisse.
–Ja, Attentate können überall passieren, da scheinen die Tourismusdestinationen der Türkei nicht gefährlicher als anderswo. Aber bei der aktuellen Diskussion Reisewarnung für die Türkei Ja oder Nein, geht es nicht um die Gefahr von Attentaten, die Gefahr dort hat einen anderen Namen: Erdogan.
–Ja, liebe Schnäppchenjäger, die Türkei ist sehr preiswert. Es gibt dort sogar einen Platz, wo Vollpension kostenlos ist. Nur mit dem Strandleben ist es während dieser Zeit etwas schwierig.

Je intensiver man die neuen Reise-„Hinweise“ liest, desto irrwitziger wird das Ganze. Steht dort doch tatsächlich:

„Seit Anfang 2017 wurde deutschen Staatsangehörigen in zahlreichen Fällen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen zum Teil auch ihre Mobiltelefone abgenommen. Von einer Einreiseverweigerung betroffenen deutschen Staatsangehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen und bis dahin keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.“

Das hat bislang noch keiner der von einer Einreiseverweigerung Betroffenen geschafft, während seiner Inhaftierung Kontakt zur nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Wie weltfremd ist denn das?

Liebe Beamte des Auswärtigen Amtes, lieber Minister Gabriel, liebe Tourismusverantwortliche, könnt ihr eigentlich nachts noch gut schlafen?

Ihr Feedback, Ihre Anregungen, Ihre Meinung ist gern gesehen. (hier klicken)