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Ist das Auswärtige Amt jetzt auch ein Populist?

Mein Interview mit Peter Hinze im Reception Insider und meine anschließenden Bissigen Bemerkungen haben auf der ITB zwar für Wirbel gesorgt, aber erwartungsgemäß auch für wenig Einsicht. Es wurden nur die gleichen Reflexe der Vergangenheit in Gang gesetzt: Nur nicht mit dem Thema auseinandersetzen.

Die Verbandsoberen beschimpften den Ãœberbringer der schlechten Nachricht (also mich). Damit konnte ich leben, etwas anderes hatte ich auch nicht erwartet.

Die Veranstalter verwiesen auf die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Auch das ist mir nicht fremd, immerhin wurde es zu meiner Zeit als TUI-Vorstand mit den anderen Veranstaltern verabredet. Aber der Unterschied von heute zu früher ist, dass das Auswärtige Amt in dieser Krise erstmals „auch Partei“ ist (der Flüchtlingsdeal darf nicht gefährdet werden).

TUI hatte auf das Zufriedenheitsranking ihrer Gäste mit türkischen Hotels hingewiesen (was ich überhaupt nicht bezweifle, sondern sogar teile). Aber das hat nichts mit meinen Sicherheitsbedenken zu tun.

Enttäuscht hat mich nur der CEO Zentraleuropa der DER-Touristik, der das Ganze als Populismus abgetan hat. Wenn man es sich so einfach macht, hat man entweder nichts verstanden oder will nichts verstehen. Ob René Herzog jetzt auch das Auswärtige Amt als Populisten beschimpft?

Wenn mich etwas echt überrascht, aber auch voll bestätigt hat, dann ist es die Deutlichkeit, mit der das Auswärtige Amt heute (also ein Woche später) die Reisehinweise für die Türkei verschärft hat: „Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.“

Erinnern Sie sie sich noch, auf welche Gefahr ich besonders hinwies? „Beim Verkauf von Urlaubsreisen in die Türkei muss ein Beipackzettel dazu: „Vorsicht, die von Ihnen gekaufte Reise kann im Gefängnis enden“. Und im Kleingedruckten: „Sie können nicht darauf hoffen, dass Kanzlerin und Außenminister sich für Ihre Freilassung einsetzen“.
Und dieser letzte Satz liest sich jetzt in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes hochoffiziell so: „In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit hat.“

Wer jetzt denkt, das Problem würde nur die Doppelstaatsangehörigen betreffen (Merke: diese Personen haben alle auch einen deutschen Pass), sollte sich nicht zu sicher sein. Denn auch das schreibt das Auswärtige Amt: „Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten“.

Da ist es bis zur Verhaftung im Hotel wohl nicht mehr weit. Und genau das war der Tenor dessen, was ich mit dem Interview und den Bissigen Bemerkungen erreichen wollte: Die Branche für dieses Problem zu sensibilisieren. Liebe Branche, Chance verpasst, aber das Auswärtige Amt hat es verstanden.

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