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Reisen zum Weltuntergang

Am 21.12.2012 findet der (diesjährige) Weltuntergang statt. So sagt es zumindest der Maya-Kalender. Die Reiseveranstalter freuen sich jedenfalls, dass deshalb Reisen nach Mexiko boomen.
Aber Achtung, die Veranstalter berechnen für Reisen die über das Datum 21.12.2012 hinweg gehen auch den Rückflug. Warum eigentlich?

Sind Flüge nach dem Weltuntergang überhaupt noch möglich? Wenn nicht, warum kassiert der Veranstalter Geld für etwas das nicht stattfinden kann. Aber der Rechtsanspruch ist etwas schwierig zu formulieren. „Ungerechtfertigte Bereicherung“ kommt nicht in Frage, denn es gibt ja eine (formale) Rechtsgrundlage. Auch die „Bereicherung“ selbst dürfte schwierig nachzuweisen sein, wenn nach dem Weltuntergang niemand mehr bereichert ist.

Ganz anders dürfte die Rechtslage sein, wenn der Weltuntergang ausfallen sollte. Dann könnte die Anspruchsbasis „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ sein. Aber auch hier Achtung, es wurde schon einmal eine Klage „bei einem Abenteuerurlaub hätte nie Lebensgefahr bestanden“ abgewiesen. Begründung unjuristisch ausgedrückt: „Lebensgefahr“ dürfe nicht Teil eines Veranstalterangebotes sein. Ist dann das Angebot zum Weltuntergang zu reisen, nicht sogar eine Steigerung von „Lebensgefahr“?

Und warum muss ich zum Weltuntergang überhaupt irgendwohin reisen? Findet der Weltuntergang nur regional statt?
Sicherlich kann man das ganze auch „in Ruhe“ zuhause erleben.

Und wenn Sie noch am Diskutieren und Wetten sind, ob tatsächlich am 21.12. der Weltuntergang stattfinden wird, kleiner Rat von den BBBs. Halten Sie Abstand von Christian Wulff und Philipp Rösler. Bei denen wird der Weltuntergang garantiert noch früher stattfinden.
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Die BBBs von letzter Woche „Den Schuh zeigen“ haben nicht nur ein großes Leserecho gefunden, sondern viele Leser zu einer Mail an die Bissigen Bemerkungen veranlasst. Alle, ich wiederhole „alle“, Emails hatten nur einen Tenor: Warum fehlte in der Aufzählung wem man den Schuh zeigen sollte, der ausgewiesene „Intimfeind der BBBs“ Minister Peter Ramsauer?

Liebe Leserinnen und Leser, Sie haben recht und ich möchte mich für meinen Fehler entschuldigen. Meine Anwälte werden die näheren Umstände dazu im Internet veröffentlichen. Ich denke die Sache ist damit erledigt. Es muss in diesem Land doch noch möglich sein, Fehler zu machen und sich dafür zu entschuldigen.
Ich möchte noch einige Zeit die BBBs schreiben und möchte darum bitten, erst nach Abschluss meiner gesamten Arbeit bewertet zu werden.
Mit Demut
Karl Born

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