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Stopp – Falsche Richtung!

Als alle Staatssekretäre/innen und Bundesbeauftragte der neuen Bundesregierung ernannt waren, fehlte noch lange immer „eine“ Position: Wer sollte und in welcher Form für Tourismus verantwortlich sein? Anfang Februar war es dann endlich soweit, Iris Gleicke wurde “in Ämterhäufung“ vom Wirtschaftsminister nominiert. In den BBBs vom 3.2.2014 „Die neue Tourismusbeauftragte“, wurde dieses Verfahren ausreichend kritisiert. Aber von den BBBs auch mit dem Zusatz versehen: „Wohlgemerkt, damit soll nichts Negatives über die Person Iris Gleicke gesagt werden, dafür wissen wir zu wenig „Touristisches“ über sie. Aber irgendwie komisch ist es doch, dass es niemand mit so richtig touristischer Vergangenheit schafft, den Tourismus in der Regierungsspitze zu vertreten.“

Beim Parlamentarischen Abend der DZT auf der ITB konnte man nun die neue Tourismusbeauftragte erstmals öffentlich und vor geballter „Tourismusprominenz“ live in Aktion erleben. Über ihre Ansprache wollen wir aus Höflichkeit den Mantel des Schweigens legen, auch wenn es schwerfällt.

Worüber man allerdings auf keinen Fall schweigen kann, sind ihre Äußerungen in einem Interview zum Thema: „Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter“. Eine nicht nachzuvollziehende Auslegung des Gesetzestextes durch einige Finanzämter, lässt hier eine riesige Steuerlast auf die Veranstalter zurollen, die zumindest für die mittelständigen Veranstalter existenzbedrohend werden wird.

Und was sagt die neue Tourismusbeauftragte dazu? Im besten Politiker „Leersprech“ kommen Sätze wie z.B.
– wir haben Verständnis für die Sorgen der Veranstalter
– wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam im Auge behalten
– vor allem mit Blick auf mögliche Belastungen für mittelständische Reiseveranstalter
und zuletzt die vollkommen falsche Schlussfolgerung: „Es scheint mir sinnvoll, zunächst die Entscheidungen der Finanzgerichte in dieser Angelegenheit abzuwarten“.

NEIN – STOPP – das ist die falsche Richtung.

Der Gesetzgeber hatte bei der Neuformulierung des Gesetzes im Jahre 2008 keinesfalls die gewerbesteuerliche Zurechnung von angemieteten Hotelzimmern im Fokus (das gilt als unbestritten). Deshalb ist nichts anderes als eine klarstellende Anordnung des Finanzministeriums das Gebot der Stunde. So einfach könnte es sein. Aber wahrscheinlich sehen Schäuble und im Gefolge die Länderfinanzminister inzwischen nur die Euro-Zeichen vor Augen, nach dem Motto: „Eigentlich haben wir bei Gesetzeserstellung dies nicht gewollt, aber wenn es jetzt kommt, nehmen wir es gerne mit“. Jetzt muss genau an dieser Stelle der Riegel vorgeschoben werden. Aber gegen Schäuble kneifen die anderen Ministerien: Die Luftverkehrssteuer lässt grüßen.

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