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Realsatire besser als jede Büttenrede

Dieses Jahr wurde den Büttenrednern ganz schön die Show gestohlen, denn das „wahre Leben“ zeigte sich zuletzt von einer teilweise solch grotesken Seite, dass sich das kein Redner ausdenken konnte. Auch die Bissigen Bemerkungen stoßen an ihre Grenzen, wenn die „Wirklichkeit“ sich so verrückt darstellt, dass man verdammt viel Fantasie braucht um das karikaturistisch noch zu übertreffen.
Insbesondere in den letzten Tagen stolperte man über so viele Verrücktheiten, dass das Faschingsprogramm im TV im Vergleich dazu ausgesprochen langweilig war.

Im Folgenden wollen wir nur auf die „größten Kracher“ zurückkommen, z.B. wie „unanständig arm“ Herr Middelhoff ist, wie die CSU „Vorzeige“-Abgeordnete Wöhrl in Burma mit einem 100 Dollar-Schein bei Einkaufen „herumwedelte“, wie TUI ihren Aktionären statt einer Dividende nur alte Kekse schenkte, wie ein Bundespräsident Pech mit seinem letzten „Verteidiger“ Peter Hintze hatte und wie Angela Merkel genauso überraschend zum Gauck-Fan wurde wie Otto Rehagel zum Trainer von Hertha BSC Berlin.

1. Die BBBs haben schon oft zum Ausdruck gebracht was sie von dem Ex-Arcandor Manager Middelhoff halten, nämlich rein gar nichts. Man musste sich in der Vergangenheit nur ärgern wenn seinem permanentem „Ausstoß von heißer Luft“ auf verschiedenen Branchentagungen eine unberechtigt große Plattform geboten wurde (siehe u.a. BBBs vom 28.9.2008 „Wenn von einem Vordenker der Lack abblättert). Wie sehr er als Aufseher von Thomas Cook mit seinen Spesen „hauste“, wird inzwischen auch vom Arcandor-Insolvenzverwalter mit einer Rückforderung thematisiert. Jetzt klagte Middelhoff vor Gericht um die Freigabe seiner Festgeldanlage in Höhe von 23 Mio. Euro (!!!), welche das Bankhaus Sal. Oppenheim aus gutem Grund verweigert. Er versuchte glaubhaft zu machen, dass er ohne das Geld evtl. in eine „existenzielle Notlage“ geraten könnte und verwies darauf, dass er und seine Familie mehr als 70.000 Euro zum Leben bräuchten und diese Ausgaben „nicht in zumutbarer Weise reduzierbar“ seien. Damit es kein Missverständnis gibt, 70.000 Euro pro Monat wohlgemerkt. Das muss doch ein Schlag mitten in das Gesicht jedes redlichen Thomas Cook– oder Karstadt-Mitarbeiters sein. Zum Glück wurde der Antrag abgelehnt, das Gericht war der Meinung „er möge sich gefälligst an der Wirklichkeit orientieren”.

2. Zugegeben auf einer vollkommen anderen finanziellen Ebene, aber ebenso weltfremd, spielte sich der Fauxpas von Dagmar Wöhrl (CSU-Vorsitzende des Bundestags-Entwicklungsausschusses) ab. Während einer „Dienstreise“ mit Minister Niebel in das unsäglich arme Burma erfreute sie sich bei der Besichtigung eines Dorfes nicht nur „an der dörflichen Idylle“, sondern wollte auch einer armen Frau am Straßenrand eine bestickte Tasche für 2 Dollar abkaufen und mit einem 100 Dollarschein bezahlen. Unschuldig fragte sie danach ob man „wechseln könne“. Konnte man natürlich nicht. Ihr Ehemann, der Multiunternehmer Hans Rudolf Wöhrl, hatte schon mal für einen Euro gleich eine ganze Fluggesellschaft (dba) gekauft und musste sich damals von seinem Anwalt bei der Vertragsunterzeichnung exakt diesen einen Euro leihen. Kleingeld gibt es wohl nicht im Hause Wöhrl.
Im Moment ist Hans Rudolf Wöhrl wieder auf Einkaufstour und demnächst bestimmt dann auch wieder auf Verkaufstour, wenngleich sein früherer Stammabnehmer Air Berlin wohl nicht mehr zur Verfügung stehen dürfte. Die Wirtschaftswoche war letzte Woche in einem Bericht über Wöhrl so freundlich die Bissigen Bemerkungen zu zitieren, die Wöhrl vor einiger Zeit den Titel „GröFaz – größter Fluggesellschaften Verkäufer aller Zeiten“ verliehen hatten.

3. Von vergleichsweise unglaublicher Sparsamkeit präsentierte sich letzte Woche die TUI auf ihrer Hauptversammlung. Zwar gab es wiederum keine Dividende, dafür wurden die Aktionäre großzügig mit Keksen beschenkt. Dummerweise war darauf zu lesen „Merry Christmas TUIfly“. Das fanden die Aktionäre wenig spaßig zur Entsorgung alter Kekse eingesetzt zu werden.

4. Es ist nur schwerlich möglich an der „Affäre“ Wulff vorbeizugehen. In den BBBs vom 16.1.2012 (Reisen zum Weltuntergang) hieß es hinsichtlich des Weltuntergangs zwar schon „Halten Sie Abstand von Christian Wulff und Philipp Rösler. Bei denen wird der Weltuntergang garantiert noch früher stattfinden“, was zumindest bei Wulff schon in Erfüllung gegangen ist. Ausgerechnet sein letzter verbliebener öffentlicher Verteidiger, Peter Hintze, lieferte mit einem „hilfreich“ gedachten Hinweis auf eine Aktennotiz von Wulff, die „entscheidende Hilfe“ für die Staatsanwaltschaft für die Einleitung eines Verfahrens. Verrückter geht es kaum noch.

5. Und dass Angela Merkel mal wieder einen ihrer berühmten unerwarteten Haken, mit dem „Vorschlag Gauck“ schlagen würde, hätte nicht nur vor einem Monat niemand zu prognostizieren gewagt, offensichtlich wusste sie es selbst am Sonntagnachmittag noch nicht. Am Sonntagmorgen glaubte ich noch, dass die Verpflichtung von Otto Rehagel durch Hertha in Berlin die größte Abwegigkeit sei, aber da habe ich wohl Frau Merkel unterschätzt. Na ja, Wulff war schon so etwas wie ein politisches Fukushima. Warum den gleichen Trick nicht zweimal machen?
Bei dieser Haken-Technik könnte mancher Feldhase noch etwas dazulernen.

Es gab noch einiges Zitierenswertes aus dieser absurden Woche. Mehr dann in der nächsten Ausgabe der BBBs.

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Reisen zum Weltuntergang

Am 21.12.2012 findet der (diesjährige) Weltuntergang statt. So sagt es zumindest der Maya-Kalender. Die Reiseveranstalter freuen sich jedenfalls, dass deshalb Reisen nach Mexiko boomen.
Aber Achtung, die Veranstalter berechnen für Reisen die über das Datum 21.12.2012 hinweg gehen auch den Rückflug. Warum eigentlich?

Sind Flüge nach dem Weltuntergang überhaupt noch möglich? Wenn nicht, warum kassiert der Veranstalter Geld für etwas das nicht stattfinden kann. Aber der Rechtsanspruch ist etwas schwierig zu formulieren. „Ungerechtfertigte Bereicherung“ kommt nicht in Frage, denn es gibt ja eine (formale) Rechtsgrundlage. Auch die „Bereicherung“ selbst dürfte schwierig nachzuweisen sein, wenn nach dem Weltuntergang niemand mehr bereichert ist.

Ganz anders dürfte die Rechtslage sein, wenn der Weltuntergang ausfallen sollte. Dann könnte die Anspruchsbasis „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ sein. Aber auch hier Achtung, es wurde schon einmal eine Klage „bei einem Abenteuerurlaub hätte nie Lebensgefahr bestanden“ abgewiesen. Begründung unjuristisch ausgedrückt: „Lebensgefahr“ dürfe nicht Teil eines Veranstalterangebotes sein. Ist dann das Angebot zum Weltuntergang zu reisen, nicht sogar eine Steigerung von „Lebensgefahr“?

Und warum muss ich zum Weltuntergang überhaupt irgendwohin reisen? Findet der Weltuntergang nur regional statt?
Sicherlich kann man das ganze auch „in Ruhe“ zuhause erleben.

Und wenn Sie noch am Diskutieren und Wetten sind, ob tatsächlich am 21.12. der Weltuntergang stattfinden wird, kleiner Rat von den BBBs. Halten Sie Abstand von Christian Wulff und Philipp Rösler. Bei denen wird der Weltuntergang garantiert noch früher stattfinden.
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Die BBBs von letzter Woche „Den Schuh zeigen“ haben nicht nur ein großes Leserecho gefunden, sondern viele Leser zu einer Mail an die Bissigen Bemerkungen veranlasst. Alle, ich wiederhole „alle“, Emails hatten nur einen Tenor: Warum fehlte in der Aufzählung wem man den Schuh zeigen sollte, der ausgewiesene „Intimfeind der BBBs“ Minister Peter Ramsauer?

Liebe Leserinnen und Leser, Sie haben recht und ich möchte mich für meinen Fehler entschuldigen. Meine Anwälte werden die näheren Umstände dazu im Internet veröffentlichen. Ich denke die Sache ist damit erledigt. Es muss in diesem Land doch noch möglich sein, Fehler zu machen und sich dafür zu entschuldigen.
Ich möchte noch einige Zeit die BBBs schreiben und möchte darum bitten, erst nach Abschluss meiner gesamten Arbeit bewertet zu werden.
Mit Demut
Karl Born

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