Person | Interviews | Vorträge | Veröffentlichungen | Kontakt

Wie groß muss ein Quantensprung sein?

Die eine oder andere Managerrede kann einen schon belustigen, wenn man sich die eigentliche Bedeutung manch kraftvoller Worte vor Augen hält. So begeistert es die Bissigen Bemerkungen immer wieder aufs Neue, wenn das hochtrabende Wort „Quantensprung“ verwendet wird.
Wobei die Freude gleich doppelt ist. Zum einen muss man lächeln, weil mit diesem Begriff oft Kleinigkeiten (mit leicht aufgeplusterter Gebärde) als besonders großer Sprung verkauft werden sollen, zum anderen freut es den kundigen Zuhörer noch mehr, wenn er weiß, dass der Quantensprung im Sinne des Wortes eigentlich nur eine Kleinigkeit bedeutet.

Aus Höflichkeitsgründen verzichten wir auf die Aufzählung wer uns in letzter Zeit mit „seinem Quantensprung“ beeindrucken wollte, sondern kommen sofort zur Erläuterung. Bemühen wir ausnahmsweise mal Wikipedia, da finden wir:
„Ein Quantensprung ist definiert als kleinste anzunehmende Zustandsänderung. Da sich die Quantenmechanik mit atomaren und subatomaren Systemen befasst sind diese Übergänge sehr klein und in den meisten Fällen nicht mit einer qualitativen Veränderung des Gesamtsystems verbunden. Einfach gesagt ist ein Quantensprung eine Zustandsänderung in einem sehr kleinen System, also eine sehr kleine Änderung der Wirklichkeit. Umgekehrt ist jede noch so kleine Zustandsänderung immer ein Quantensprung, es gibt nichts kleineres“.

Liebe Leserinnen und Leser der BBB, das ist doch künftig fast wie bei des „Kaisers neue Kleider“ wenn man plötzlich auf den Kern manch großer Rede blicken kann. Umgekehrt können Sie selbst in Zukunft fast unscheinbare Weiterentwicklungen in Ihrem Arbeitsgebiet mit allerbestem Gewissen als „Quantensprung“ verkaufen. Und wird es bezweifelt, können Sie gleich eine Belehrung hinterherschicken. Das macht Eindruck.

Merke: Der „Quantensprung“ ist so aufregend wie der „Mentalitätswechsel“ und was sonst noch alles „vor der Tür steht“.

Und wenn wir gerade beim Spaß haben sind. Diese Erkenntnis war letzte Woche in einem Fachmagazin für Marketing zu lesen: „Ohne Fernseher kein Teleshopping“. Welch ein Quantensprung an Erkenntnis.
Und das war in einem Forum für Reiserecht zu lesen. Angeblich war in einer Rechnung von Dertour für eine Hotelbuchung für Leipzig (Sachsen) der Hinweis enthalten, man möge die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes beachten. Auch ein Quantensprung in der Weiterentwicklung der Reisehinweise beim AA.

—————————–
Im Reiseradio (www.reiseradio.org) wird im Gespräch mit Prof. Harald Zeiss, dem Leiter Nachhaltigkeitsmanagement bei TUI, der Frage nachgegangen, inwieweit All Inclusive-Anlagen Wertschöpfung im Urlaubsland bieten. Außerdem, was nur wenige Hörerinnen und Hörer aus eigener Erfahrung wissen, „wie lebt es sich als Kind in Hotellegenden?“. Die Chefin des Sacher in Wien und der Eigner des Baur au lac in Zürich, erzählen über die Herausforderungen einer Hoteliersfamilie.

Ihr Feedback, Ihre Anregungen, Ihre Meinung ist gern gesehen. (hier klicken)

Der Bund gibt, die Kommune nimmt: Ein Steuergeschenk und seine Folgen

Dieses Gesetz hat Format, fragt sich nur für was und wofür: Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Allein der Name schon. Das kann sich nur jemand ausgedacht haben, der schon lange nicht mehr an der frischen Luft war. 30 Buchstaben lang, ist eigentlich eine Karikatur von Beschleunigung. Der Name taugt höchstens für das Spiel „Galgenmännchen“ (wenn Sie, liebe Leser, das Spiel nicht kennen, bitte bei wikipedia nachsehen). Und im Zentrum dieses tollen Gesetzes steht die „Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie“. Eventuell gut gemeint, aber wie so oft ist „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut gemacht“. Zu viele Fehler um zu überzeugen (siehe auch BBB vom 2.11.2009 „Denkste…. Und der DEHOGA freut sich trotzdem“).

Erstes Ãœbel: Vorlaute Hoteliers
Offizielle Begründung für dieses Gesetz war, dass man aus Gründen der europäischen Wettbewerbsgleichheit – diese Wortwahl überzeugt fast immer- die Steuer senken müsse. 21 von 27 EU-Staaten haben bereits den reduzierten Steuersatz, darunter alle deutschen Anrainer mit Ausnahme Dänemarks. Diese „Weisheit“ war kaum genügend durch die Landen gedrungen, als viele Hoteliers, insbesondere Branchenvertreter und Branchenberater viel zu laut „ihre Absicht kundgetan haben“, diese Steuersenkung natürlich nicht an den Endverbraucher weiterzugeben, „sondern in die eigene Tasche zu stecken“ (teils in dieser oder ähnlicher Wortwahl).

Zweites Ãœbel: Handwerkliche Fehler
Das Gesetz scheint nicht bis in die letzte Fassette durchdacht zu sein, so ein typischer Nacht-und-Nebel-Beschluss. Kein Geringerer als der Bundestagspräsident Lammert (und der gehört bekanntlich nicht der Opposition an) erklärte sehr deutlich: „Diese Regelung ist schlicht misslungen“. Die zwingend andere Berechnung der Mehrwertsteuer für das Frühstück (auch wenn im Übernachtungspreis enthalten) schafft neben anderem eine Menge Probleme (kann man hier aus Platzgründen nicht in allen Feinheiten aufzählen). Hinzu kommt, das Gesetz ist seit einem Monat in kraft, aber das Bundesfinanzministerium hat noch nicht durch Erlass (Rundschreiben) die Details geregelt hat. Soviel zum Thema Beschleunigung.

Drittes Übel: Die Wahlkampfspende von Mövenpick
Die Wahlkampfspende ist formal ok, aber der Zeitpunkt des „öffentlich werden“ dieser Spende „sehr unpassend“. Erst jetzt bekam das Ganze den sehr intensiven Geruch von Klientelpolitik und Steuergeschenk für eine bestimmte Gruppe. Diesen Vorwurf kann nur die FDP oder der Wahlkampfspender ausräumen. Auf keinen Fall ist es für Außenstehende glaubwürdig, wenn ein anderer Lobbyist der besonders von der Steuersenkung profitiert, hier wiederum der DEHOGA, im Interview erklärt, „dass es völlig abwegig sei, einen Zusammenhang zwischen der Spende und der Mehrwertsteuersenkung herzustellen“. Woher will dies der DEHOGA wissen?

Viertels Ãœbel: Die Kommunen
Und damit kommen wir zur Überschrift der heutigen BBB. Die oben beschriebene Gemengelage ist nun auch den Kommunalpolitikern nicht verborgen geblieben. Mit erstaunlich bewundernswerter Schlichtheit haben da einige festgestellt, dass ca. 12%-Punkte Mehrwertsteuer noch etwas herrenlos seien. Flugs beanspruchen jetzt Köln, Bremen (und andere werden folgen), eine 5%-Abgabe mit dem schönen Namen „Kulturförderabgabe“. Begründung: da bekommen einige etwas geschenkt, da wollen wir etwas davon „abhaben“. Der Bund gibt, die Kommune nimmt. Das wird uns in Zukunft öfters passieren, z.B. Einkommensteuersenkung (wenn sie kommt) und gleichzeitig Erhöhung der kommunalen Abgaben.

Zum Schluss ein schönes Zitat aus einem aktuellen Interview mit der Hauptgeschäftsführerin der DEHOGA, Ingrid Hartges:
„Es ist jetzt ganz wichtig, positive Botschaften in die Öffentlichkeit zu bringen – mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze, bessere Mitarbeiterqualifizierung und ein noch attraktiveres Preis-/Leistungsverhältnis für die Gäste. Von den Investitionen profitieren auch das Handwerk, der Handel und die Zulieferindustrie. Wichtig ist, dass die Hotellerie erfolgreich den Vorwurf entkräftet, dass sie sich die Tasche vollmacht“.
Ende des Zitats.

Ganz tolle Aussage, bravo, nur leider viele Wochen zu spät. Zu spät, zu spät, du rettest die öffentliche Meinung nicht mehr.

Nachtrag:
Und fünftes Übel: In NRW ist bald Bundestagswahl.
Der FDP-Vize Pinkwart hat sich jetzt auch kritisch zu diesem Gesetz geäußert (obwohl er früher immer dafür war). Und NRW-Ministerpräsident Rüttgers, auch in anderen Dingen ein „Schnellmerker“, besonders vor Landtagswahlen, findet jetzt plötzlich das Gesetz „nicht nachvollziehbar“.

Fazit: Oh Leute, da habt Ihr eine gute Idee aber so richtig versemmelt.
——-
Das Interview mit Frau Hartges steht in der aktuellen Ausgabe von travel tribune.

Ihr Feedback, Ihre Anregungen, Ihre Meinung ist gern gesehen. (hier klicken)