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Wie täusche ich meine Kunden?

In der Preisangabenverordnung (PAngV) steht in § 1 u.a. „…. wer als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).“ Wer sich heute noch nicht geärgert hat, sollte sich in diesem Zusammenhang die Preisangaben einiger Billigfluggesellschaften, insbesondere von Ryanair und easyJet, mal anschauen. Aber vielleicht können unsere englischen Freunde ganz einfach keine deutschen Gesetzestexte lesen.

Neuerdings muss man bei Ryanair und easyJet für jedes Gepäckstück außerhalb des Handgepäcks zahlen. Nicht erst jetzt nehmen die Zuschläge einen Umfang an, der fast höher ist, als die vor 14 Tagen hier besprochenen „aggressiven Preise“ der Billig-Veranstalter.

Hier eine kleine Zusammenstellung der bisher möglichen Zuschläge (wahrscheinlich nicht vollständig) und anschließend eine Darstellung welche Zuschläge wir in Kürze noch erwarten dürfen:
Der Flug kostet „fast nix“, aber hinzu kann kommen:
1. Gepäckgebühr auf aufgegebenes Gepäck
2. Verpflegungsgebühr für Essen an Bord
3. Kreditkartengebühr
4. Online-Check-In-Service, auch für „bevorzugte Behandlung“ genannt. (Über diese Bezeichnung darf kurz gelacht werden!)
5. Premium-Boarding, sog. „Schneller an Bord-Gebühr“
6. Kleinkindergebühr (bis 2 Jahre)
7. Government Tax:
8. Airport tax
9. Ins und Wchr Levy (diese Gebühr wurde bei Ryanair gefunden. Sie beträgt nach PMI beispielsweise 5,79 Euro/Flug und beinhaltet „Aviation Insurance Levy“, lt. Angabe „wegen 11. September 2001“ und eine „Wheelchair Levy“, die obligatorisch von jedem Passagier zu zahlen ist, ob er einen Rollstuhl in Anspruch nimmt oder nicht. Da sollte doch jeder Passagier diese schöne Leistung auch in Anspruch nehmen. Umgekehrt pocht Ryanair ja auch darauf jede Sonderleistung extra zu berechnen.)

Mit welchen Gebühren haben die Passagiere demnächst zu rechnen?
Homepage Auskunftsgebühr
Einsehgebühr für die allg. Geschäftsbedingungen
Handgepäckgebühr
Übergewichtsgebühr (für Passagiere die oberhalb des Durchschnittsgewichtes liegen).
Sitzplatzbenutzungsgebühr
Ablagefachnutzungsgebühr
Gebühr für ein Lächeln der Flugbegleiter, sog. Freundlichkeitsgebühr
Beratungsgebühr vor dem Start (Erklärung der Sicherheitsanweisung)
Gebühr für Rettungs-Anrechtskarte (für den Notfall)
Korkengeld (für mitgebrachtes eigenes Essen)
Bordtoilettebenutzungsgebühr (siehe hierzu frühere BBB: http://karl-born.de/bbb/archiv/news-archive-29-1-2006.html)
Rückbestätigungsgebühr (für den Rückflug)
Gepäcksuchgebühr (für verloren gegangenes Gepäck)
Beschwerdebearbeitungsgebühr (für die eigentlich obligatorische Beschwerde)

Und das ist den BBBs außerdem noch aufgefallen:

Am Flughafen in Mallorca sind fast alle Billigfluggesellschaften nebeneinander stehend versammelt. Die Bemalung dieser Airlines ist ja „unglaublich kreativ“, auf jedem Flieger steht xxx.com. Uniformer geht es nicht mehr. Da ist man schon positiv überrascht, wenn die Flugbegleiter in den Haaren nicht auch noch “dot.com” eingefärbt haben.

In der ersten Sitzreihe einer solchen dot.com-Gesellschaft fragt eine Frau nach „Spiegel und Stern“ und ist sauer, dass es diese Illustrierten an Bord nicht gibt. Laut tönt sie, sie werde „sich bei der Geschäftsleitung beschweren“! Trockener Kommentar des Flugbegleiters: „tun Sie das aber bitte schriftlich“. Da sind wohl beide noch nicht in der Neuzeit angekommen. Die Frau, die glaubt die erste Reihe sei die Business-Class der Billigfluggesellschaft und der Flugbegleiter, der glaubt auf eine solche Beschwerde würde seine Firma antworten.

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