Das haben sich die Flugveranstalter selbst eingebrockt
Da hat das Oberlandesgericht in Celle den Flugveranstaltern aber ganz schön „einen eingeschenkt“. „Unverbindliche Flugzeiten“ in den Reisekatalogen sind nicht mehr erlaubt. Abgesehen davon, dass die Begründung des Gerichtes an einigen Stellen abwegig ist (z.B.: Veranstalter würden gute Flugzeiten angeben, diese später ändern, um dann mit den guten Flugzeiten von zuvor wieder neue Kunden anlocken), haben sich die Veranstalter diese Gerichtsentscheidung selbst eingebrockt.
Natürlich ist es zum Zeitpunkt der Katalogerstellung noch nicht möglich die endgültige Flugzeit festzulegen. Das erwartet der Kunde auch nicht unbedingt. Es ist etwas anderes, das ihn verärgert. Mehrfache Flugzeitenänderungen, teilweise extrem von einander abweichend und mitunter die letzte Änderung direkt vor dem Abflug, konterkarieren, um es deutlich zu sagen, anderweitige Qualitätsaussagen so stark, dass damit manchmal sogar die „hoch gepriesene“ Gesamtqualität der Urlaubsreise ins Negative verkehrt wird. Die Aussage das „müssen“ wir aus Kostengründen so machen, ist genauso wenig zwingend, wie die rhetorische Entschuldigung „das machen alle so“.
Vor vielen Jahren lautete eine von mehreren Qualitätsoffensiven der TUI, wir ändern drei Wochen vor Abflug keine Flugzeiten mehr. Das war eine Qualitätsaussage, die von den Kunden geschätzt wurde. Übereifrige Controller haben einige Jahre später „erzwungen“, dass „bis zum Abwinken“ disponiert wurde. Begründung: Wenn die Konkurrenz diese Zusage nicht macht, können wir es uns auch nicht leisten. Abgesehen davon, dass dahingestellt sein sollte, wer die Maßstäbe setzt (der Marktführer oder die Konkurrenz), kann ein Qualitätsmerkmal, über eine Empfehlung durch das Reisebüro auch zu Mehrumsatz führen. Merke: Zu einem besseren Ergebnis tragen nicht nur Kostensenkungen, sondern auch Umsatzsteigerungen bei. Und wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser denken, das sei eine Binsenweisheit, dann schauen Sie sich doch mal links und rechts im Wirtschaftsleben um.
Im weiteren Verlauf der Geschichte, wurde das Thema Flugzeitenänderungen immer weiter strapaziert. Da Flugzeiten nun zu einem austauschbaren Produktbestandteil wurden, fand Wettbewerb nun ausschließlich darin statt, den Konkurrenten in der „Dispositionsbrutalität“ zu überbieten (oder besser gesagt zu unterbieten).
Und irgendwann war es soweit. Die vielen Veränderungen waren so leistungsmindernd, dass es kurz oder lang zum Krachen kommen musste. Oder anders ausgedrückt: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis er bricht“. Jetzt ist er in Celle zerbrochen.
Im Endergebnis gilt es festzuhalten, dass die Veranstalter in diesem Punkt nun noch schlechter dran sind, als sie es jemals (vor Optimierung) waren. Gratulation, das habt Ihr gut gemacht. Wenn die Lösung nun lauten sollte, dann geben wir künftig „alle“ keine unverbindlichen Flugzeiten mehr bekannt, dann ist ein weiterer Schritt auf dem Wege zur Austauschbarkeit erfolgt.
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