Kann man sich den BER „schön saufen“?
Neue Panne am BER! Der Leser weiß nie genau, ist das jetzt die Nachricht von gestern oder von heute? Man könnte hinzufügen, das wird auch die Nachricht von morgen sein. Die Liste ist inzwischen fast unendlich: das Licht ging nachts nicht aus, die Rolltreppen sind zu kurz, die Türen falsch nummeriert, der Rauch muss teilweise durch den Keller bevor er raus darf, Kabelsalat in den Schächten usw. Neueste Nachricht „Einsturzgefahr“, weil fünf Ventilatoren, die unterm Dach des Terminals hängen, um vier Tonnen(!) zu schwer sind. Der neue Flughafenchef Mühlenfeld sagt ganz offen, dass noch mit weiteren „unfassbaren“ Fehlern zu rechnen sei. Die BBBs sagen: „Tschüss“ Eröffnung in 2017.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Anfrage des Abgeordneten Martin Delius von den Piraten an den Senat der Stadt Berlin (Fragen etwas verkürzt):
Frage 1: Trifft es zu, dass während Sitzungen des BER-Aufsichtsrates alkoholische Getränke konsumiert werden?
Frage 2: Trifft es zu, dass in der Vergangenheit auch nach dem Konsum von Alkohol noch Beschlüsse gefasst wurden?
Jetzt ist Delius nicht irgendein Abgeordneter, sondern der Vorsitzende des Flughafen-Untersuchungsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus. Das zwingt zur Frage, inwieweit er hier Insider-Kenntnisse hatte.
Der Senat antwortete im Stile von Radio Eriwan, grundsätzlich Nein, außer bei besonderen Anlässen, wenn es etwas zu feiern gab. Die BBBs fürchten, dass dies eher der ungeeignete Versuch sein könnte, sich den Flughafen „schön zu saufen“, denn woher kann der Optimismus kommen, dass er immer noch in 2017 eröffnet werden kann.
Ein BBB-Leser hat mir Kopie seines „Knöllchens“ geschickt, das er anlässlich einer Sitzung des Luftfahrt-Presseclubs am BER erhielt. Dort heißt es: „Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen“. Also „verkehrsberuhigter Bereich“ gilt wohl für den Flughafen insgesamt, müsste man eigentlich nicht extra ausschildern. Ernsthaft, dieses Verkehrszeichen wurde mal angeordnet, als man noch glaubte, da würde demnächst ein Flughafen in Funktion sein. Aber, dass die Einhaltung jetzt schon penibel kontrolliert wird, ist ein Witz. Typisch deutsch, Recht muss Recht bleiben, auch wenn die Welt (oder hier der Flughafen) zusammenbricht.
Kleine Empfehlung an den BBB-Leser, das Knöllchen entweder „schön saufen“ oder aufheben für später. Vielleicht wird es mal historisch wertvoll, dass es zwar nichts mit dem Flughafen wurde, aber das Recht penibel beachtet wurde, von Verstößen gegen die Statik mal abgesehen.
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