Kölle Alaaf
Eine der vielen Kölner „Weisheiten“ lautet „Et hät noch immer joot jejange“, frei übersetzt „Wir wissen es ist Murks, aber es hat bisher ja noch immer geklappt!“
Jetzt ist es wieder einmal „net joot jejange“. Die Rede ist von der fast schon legendären Kölner Bettensteuer (umgangssprachlich „Matratzen-Maut“), offiziell in Köln „Kulturförderabgabe“ genannt.
Dass dieses offensichtlich während des Karnevals formulierte Gesetz schief gehen würde, war den Bissigen Bemerkungen von Anfang an klar, siehe BBBs vom 15.11.2010 „Wer stoppt endlich diesen Schwachsinn“.
Bei der kölsche Fassung ist besonders lustig: Neben der eindeutig unzulässigen Vermischung von Geschäfts- und Privatreisen heißt es dort auch: „Die Kulturförderabgabe wird auf den Hotelpreis plus Mehrwertsteuer erhoben”, das bedeutet in Köln ist auch die Mehrwertsteuer Kulturabgabe pflichtig. Und für die so errechnete Kulturförderabgabe ist wiederum Mehrwertsteuer (7%) aufzuschlagen.
Kapiert? Wenn „Nein“, macht nichts, wenn „JA“, dann arbeiten Sie wahrscheinlich in der Kölner Kämmerei.
So ganz sicher, ob dies alles rechtens sei, war man sich in Köln aber doch nicht, denn es gab von Anfang an ein offizielles Formular der Stadt, auf der man als Hotelgast schon unter verschiedenen Gründen wählen konnte, warum man die Steuer für unzulässig halte. Grund: Sollte die Steuer irgendwann mal verworfen werden, würden jene Gäste, die diesen Einspruch eingelegt haben, ihr Geld (sprich Betten-Maut) zurückerhalten.
Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 23.1.2013 entschieden, dass die Kölner Bettensteuer rechtswidrig und auch nicht rückwirkend heilbar sei. Und, weil die Gesetzeslage so eindeutig sei, entschied das Oberverwaltungsgericht, dass eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen sei.
Ende des Kölner Irrlaufes? Typisch kölsch wäre jetzt „Wat wells de maache?“ (zu deutsch: „weitere Anstrengungen lohnen sich nicht”).
Aber die Kölner Kämmerei reagierte anders: „Köln wird eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG einlegen.“ (siehe BBB vom 29.4.2013: „Neues aus den Absurdistan-Filialen Berlin und Köln zum Thema Bettensteuer“).
Anfang September 2014 hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden: die Kulturförderabgabe in Köln (und in Dortmund) ist in ihrer jetzigen Form rechtswidrig. Jetzt muss die Kölner Stadtkämmerin Gabriele Klug etwas machen, was jeder Stadtkämmerer fürchtet wie der Teufel das Weihwasser im Kölner Dom, nämlich die bisher eingenommene „Kulturförderabgabe“ in Höhe von 1,8 Mio. Euro zurückzahlen.
„Wat fott es, es fott“ zu Deutsch: „mal verliert man, mal gewinnen die Anderen“.
Ist nun, nach vier Jahren (!), die Stadtkämmerin Frau Klug endlich klug geworden? Nicht in Köln: „jetzt soll die die Frage einer rückwirkenden Anpassung der Satzung beraten und geklärt werden“. Vor einem Jahr war man sogar noch deutlicher: „selbst wenn diese neuerliche Satzung wiederum für rechtswidrig erklärt würde, würde man erneut eine weitere Satzung auf den Weg schicken und dies immer wiederkehrend für wenigstens acht Jahre.â€
Bleibende Erkenntnis: „Jede Jeck es aners“, zu deutsch: Ober-Narr ist die Stadtkämmerin.
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Einige Airliner haben zu den letzten BBBs aufklärend folgendes geschrieben.
Ein Flug ist nach internationaler Definition zu Ende „wenn das Flugzeug seine Parkposition erreicht hat“, das Öffnen der Tür spielt hierbei keine Rolle. Bezogen auf den letzte Woche zitierten Fall bedeutet dies: Germanwings hat (wissentlich?) unrecht, wenn sie “Aufsetzen der Räder auf der Landebahn“ als Ende des Fluges bezeichnet haben. Ebenso hat der Europäische Gerichtshof unrecht, wenn er stattdessen „Öffnen der Tür“ als Flugende feststellen will.
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