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Neues aus den Absurdistan-Filialen Berlin und Köln zum Thema Bettensteuer

Keine lokale Steuer ist so umstritten, wie die kommunale Bettensteuer, auch Übernachtungssteuer, City-Maut oder Matratzen-Maut genannt. Trotz etlicher negativer Gerichtsurteile, versuchen die Kommunen entweder durch schlichte Ignoranz der entsprechenden Urteilen oder durch immer neue trickreiche Formulierungen zusätzliche Steuereinnahmen (Abzocke) zu generieren.
Neuester “Fall” Berlin. Trotz laufender Gespräche mit der Hotelvereinigung und mehrfacher Beteuerung, dass man nur “nachdenke”, wurde jetzt überraschend vom Berliner Senat eine 5%ige Ãœbernachtungssteuer auf den Netto-Ãœbernachtungspreis ab 1.7.2013 beschlossen.
Im Gesetzentwurf steht einleitend “dass dem Land Berlin eine Haushaltsnotlage droht”. Na, das wundert nun wirklich niemand, wenn man an den Flughafen BER und andere Geldverbrennungsprojekte in Berlin denkt. Interessanterweise melden aber schon einige Spitzenpolitiker der Regierungsparteien, wofür sie die geschätzten ca. 25 Mio. Euro verwenden wollen. Von Abwehr der Haushaltsnotlage kann da wohl nicht die Rede sein.

Da das Bundesverwaltungsgericht am 17.11.2012 entschieden hat, dass dienstliche Ãœbernachtungen nicht belastet werden dürfen (Begründung sei an dieser Stelle geschenkt), will Berlin auch nur touristische Ãœbernachtungen in Hotels, Jugenherbergen und Campingplätzen belasten. Daraus ergeben sich mind. zwei Probleme. Zum einem wird die (steigende) Anzahl von “schwarzen” Ãœbernachtungen, sprich Ãœbernachtungen in Privatunterkünften nicht erfasst, was dieses Problem verschärfen wird und zweitens wird die Ãœberprüfung welche Ãœbernachtung dienstlich ist (und damit steuerfrei) dem Hotelier übertragen. Dagegen hat der Berliner Datenschutzbeauftragte schon erhebliche Bedenken angemeldet. Allerdings muss das Berliner Abgeordnetenhaus dieses Gesetz noch beschließen. Dass dieses noch vor dem 1.7. (dem geplanten Inkrafttreten) erfolgen kann, wirdstark bezweifelt.
Die Steuer wird übrigens pro “gebuchtem” Bett fällig, d.h. Touristen, die die ganze Nacht (ohne Schlaf) durchfeiern, müssen trotzdem zahlen. Ebenso werden Pärchen, die eventuell im Doppelzimmer nur “ein Bett benutzen” für beide Betten zahlen müssen.
Ganz lakonisch wird im Gesetzentwurf auch vermerkt, dass diese Steuer die Hotels mit ca. 800.000 Euro zusätzlichen Kosten belasten wird. Einfach so. Die Berliner Verwaltung selbst, wird in Folge dieser Steuer 22 zusätzliche Stellen einrichten.

Fast noch absurder ist die Entwicklung in Köln, sozusagen den Urvätern einer nicht nachvollziehbaren Bettensteuer (siehe BBBs vom 15.11.2010 “Wer stoppt endlich diesen Schwachsinn).
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun am 23.1.2013, dass die Kölner Bettensteuer rechtswidrig und auch nicht rückwirkend heilbar sei. Außerdem wurde eine Revision gegen dieses Urteil nicht zugelassen. In einem Gespräch mit der Kölner Kämmerei gab diese folgendes (Unglaubliches) zum Besten:
“Köln wird eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG einlegen. Außerdem teilte man mit, dass -sofern nach Ausschöpfung aller noch erdenklicher Rechtsmittel, tatsächlich die Rechtswidrigkeit der Kölner Satzung festgestellt werden würde- man nicht zögern würde, rückwirkend zum 1.10.2010 eine geänderte Satzung mit anderem Berechnungsmodus zu beschließen. Man erklärte sogar, dass, selbst wenn diese neuerliche Satzung wiederum für rechtswidrig erklärt würde, man erneut eine weitere Satzung auf den Weg schicken würde und dies immer wiederkehrend für wenigstens acht Jahre.”

Kann man noch dreister mit Gerichtsurteilen umgehen?

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