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Wer stoppt endlich diesen Schwachsinn?

Man mag unterschiedlicher Meinung sein, ob die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen eine Glanztat der Regierung war oder nicht. Sie ist nun Fakt und offensichtlich hat die weit überwiegende Anzahl der Hoteliers dies genutzt zu Preisreduzierungen und Investitionen. Das Vertrauen auf Rechtsicherheit verbietet, dass nun einzelne Städte diese Maßnahme für mehr Wettbewerbsfähigkeit der Hotels durch die Einführung eigener Zusatzsteuern konterkarieren.
Es ist zudem scheinheilig, wenn einige Kommunalpolitiker sich negativ zu den Protesten zu Stuttgart 21 äußern („politische Entscheidungen müssen akzeptiert werden“), aber gleichzeitig durch die Erhebung dieser Zusatzsteuer genau das gleiche gegenüber der Entscheidung durch den Bundestag tun.

An diesem Wochenende hatte ich (nach meiner ersten Begegnung mit einem Bodyscanner) wieder „ein erstes Mal“ durch die Konfrontation mit der Bettensteuer. Zum Glück traf mich das Schicksal in Dortmund. Denn wie der Hotelangestellte sofort messerscharf erkannte war ich beruflich unterwegs und Geschäftsreisende müssen in Dortmund keine Bettensteuer zahlen. Den Befreiungsantrag legte der Hotelmitarbeiter unaufgefordert dazu, ein prima Kundendienst zumindest vom Hotel. Die Bettensteuer wird übrigens unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Bettes erhoben. Ein Pärchen im Doppelzimmer, das glaubhaft machen könnte nur eines der beiden Betten genutzt zu haben, müsste beispielsweise trotzdem die volle Gebühr entrichten.

In Köln nennt sich die kommunale Wegelagergebühr „Kulturförderabgabe“ und gilt sowohl für Privat- und Geschäftsreisende. Die Verwaltung macht hierbei dem Ruf der Stadt als Karnevalshochburg alle Ehre. Schon die Berechnung ist eine absolute Frechheit. Die Kulturförderabgabe wird auf den Hotelpreis plus Mehrwertsteuer erhoben, das bedeutet in Köln ist auch die Mehrwertsteuer Kulturabgabe pflichtig. Und für die so errechnete Kulturförderabgabe ist wiederum Mehrwertsteuer (7%) aufzuschlagen. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Großzügigerweise unterstützt die Stadt Köln eine Klage gegen sich selbst hinsichtlich der Zulässigkeit der Kulturförderabgabe. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die Abgabe unzulässig ist, kann sich der zu Unrecht geschröpfte Hotelgast die Abgabe erstatten lassen, vorausgesetzt er hat nach Entrichtung der Abgabe einen entsprechenden Antrag auf Erstattung gestellt. Hierzu gibt es einen amtlichen Vordruck der Stadt Köln (!). Hierauf sind schon Gründe von der Stadt vorgegeben, warum man die Steuer für rechtswidrig hält. Zum Beispiel kann man ankreuzen:
— die Ãœbernachtung war geschäftlich veranlasst. Auf geschäftliche Ãœbernachtungen kann rechtlich eine solche Abgabe nicht erhoben werden
oder
— die Ãœbernachtung diente touristischen Zwecken. Urlaubsreisen gehören zum normalen Lebensstandard und können rechtlich nicht als besonderer Aufwand besteuert werden.

Ist Köln jetzt besonders kundenfreundlich oder glaubt die Stadt selbst nícht an die Rechtmäßigkeit ihrer Kulturabgabe? Eines steht schon fest. Die Aktiven des Kölner Karnevals dürften es dieses Jahr schwer haben, den „Humor“ ihrer Stadtverwaltung zu toppen. Noch ein kleines Extra gefällig? Flussschiffe die in Köln anlegen müssen auch Bettensteuer zahlen. Aber das wird sich schnell ändern, denn künftig legt niemand in Köln mehr an (Tolles Geschäft für die Stadt).

Die Stadt München, die sich auch mit dem Thema Bettensteuer befasst hatte, bekam vom der Regierung Oberbayern eine saftige Klatsche. Die Begründung hätte auch die DEHOGA nicht schöner formulieren können:
– die Steuer sei ungerecht, weil Gäste einer Jugendherberge und eines Luxushotels gleichermaßen belastet würden
– auch sei nicht zu rechtfertigen, dass es keinen Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden gäbe
– außerdem stände die Steuer den übergeordneten Interessen den Tourismus zu fördern entgegen.

Gut gebrüllt Ihr Oberbayern!
Angesichts dieser Klarheit in der Begründung ist es umso bedauerlicher, dass als erster Verband „Der Deutsche Tourismusverband (DTV)“, sich auf seiner Tagung nicht mit Entschlossenheit gegen die Steuer gewandt hatte. Die entsprechende Einlassung des DTV-Präsidenten ist nicht nachvollziehbar und man fragt sich welches Teufelchen ihn da wohl geritten hatte.

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Das Reiseradio (www.reiseradio.org) befasst sich diese Woche mit der Stadt Saida in Marokko, dem geheimnisvollen Bhutan und Wellness in Ungarn. In den akustischen bissigen Bemerkungen geht es um die heftigen Sicherheitsüberprüfungen unserer amerikanischen Freunde, die in Deutschland als sexuelle Belästigung strafbar wären. Außerdem um die erfolgreiche Lobbyarbeit der Frachtbranche, die möglichst ohne größere Kontrollen ihre Päckchen schnell versenden will. Notfalls zu „Lasten der Passagiere“.

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Der Bund gibt, die Kommune nimmt: Ein Steuergeschenk und seine Folgen

Dieses Gesetz hat Format, fragt sich nur für was und wofür: Das „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“. Allein der Name schon. Das kann sich nur jemand ausgedacht haben, der schon lange nicht mehr an der frischen Luft war. 30 Buchstaben lang, ist eigentlich eine Karikatur von Beschleunigung. Der Name taugt höchstens für das Spiel „Galgenmännchen“ (wenn Sie, liebe Leser, das Spiel nicht kennen, bitte bei wikipedia nachsehen). Und im Zentrum dieses tollen Gesetzes steht die „Mehrwertsteuersenkung für die Hotellerie“. Eventuell gut gemeint, aber wie so oft ist „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut gemacht“. Zu viele Fehler um zu überzeugen (siehe auch BBB vom 2.11.2009 „Denkste…. Und der DEHOGA freut sich trotzdem“).

Erstes Ãœbel: Vorlaute Hoteliers
Offizielle Begründung für dieses Gesetz war, dass man aus Gründen der europäischen Wettbewerbsgleichheit – diese Wortwahl überzeugt fast immer- die Steuer senken müsse. 21 von 27 EU-Staaten haben bereits den reduzierten Steuersatz, darunter alle deutschen Anrainer mit Ausnahme Dänemarks. Diese „Weisheit“ war kaum genügend durch die Landen gedrungen, als viele Hoteliers, insbesondere Branchenvertreter und Branchenberater viel zu laut „ihre Absicht kundgetan haben“, diese Steuersenkung natürlich nicht an den Endverbraucher weiterzugeben, „sondern in die eigene Tasche zu stecken“ (teils in dieser oder ähnlicher Wortwahl).

Zweites Ãœbel: Handwerkliche Fehler
Das Gesetz scheint nicht bis in die letzte Fassette durchdacht zu sein, so ein typischer Nacht-und-Nebel-Beschluss. Kein Geringerer als der Bundestagspräsident Lammert (und der gehört bekanntlich nicht der Opposition an) erklärte sehr deutlich: „Diese Regelung ist schlicht misslungen“. Die zwingend andere Berechnung der Mehrwertsteuer für das Frühstück (auch wenn im Übernachtungspreis enthalten) schafft neben anderem eine Menge Probleme (kann man hier aus Platzgründen nicht in allen Feinheiten aufzählen). Hinzu kommt, das Gesetz ist seit einem Monat in kraft, aber das Bundesfinanzministerium hat noch nicht durch Erlass (Rundschreiben) die Details geregelt hat. Soviel zum Thema Beschleunigung.

Drittes Übel: Die Wahlkampfspende von Mövenpick
Die Wahlkampfspende ist formal ok, aber der Zeitpunkt des „öffentlich werden“ dieser Spende „sehr unpassend“. Erst jetzt bekam das Ganze den sehr intensiven Geruch von Klientelpolitik und Steuergeschenk für eine bestimmte Gruppe. Diesen Vorwurf kann nur die FDP oder der Wahlkampfspender ausräumen. Auf keinen Fall ist es für Außenstehende glaubwürdig, wenn ein anderer Lobbyist der besonders von der Steuersenkung profitiert, hier wiederum der DEHOGA, im Interview erklärt, „dass es völlig abwegig sei, einen Zusammenhang zwischen der Spende und der Mehrwertsteuersenkung herzustellen“. Woher will dies der DEHOGA wissen?

Viertels Ãœbel: Die Kommunen
Und damit kommen wir zur Überschrift der heutigen BBB. Die oben beschriebene Gemengelage ist nun auch den Kommunalpolitikern nicht verborgen geblieben. Mit erstaunlich bewundernswerter Schlichtheit haben da einige festgestellt, dass ca. 12%-Punkte Mehrwertsteuer noch etwas herrenlos seien. Flugs beanspruchen jetzt Köln, Bremen (und andere werden folgen), eine 5%-Abgabe mit dem schönen Namen „Kulturförderabgabe“. Begründung: da bekommen einige etwas geschenkt, da wollen wir etwas davon „abhaben“. Der Bund gibt, die Kommune nimmt. Das wird uns in Zukunft öfters passieren, z.B. Einkommensteuersenkung (wenn sie kommt) und gleichzeitig Erhöhung der kommunalen Abgaben.

Zum Schluss ein schönes Zitat aus einem aktuellen Interview mit der Hauptgeschäftsführerin der DEHOGA, Ingrid Hartges:
„Es ist jetzt ganz wichtig, positive Botschaften in die Öffentlichkeit zu bringen – mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze, bessere Mitarbeiterqualifizierung und ein noch attraktiveres Preis-/Leistungsverhältnis für die Gäste. Von den Investitionen profitieren auch das Handwerk, der Handel und die Zulieferindustrie. Wichtig ist, dass die Hotellerie erfolgreich den Vorwurf entkräftet, dass sie sich die Tasche vollmacht“.
Ende des Zitats.

Ganz tolle Aussage, bravo, nur leider viele Wochen zu spät. Zu spät, zu spät, du rettest die öffentliche Meinung nicht mehr.

Nachtrag:
Und fünftes Übel: In NRW ist bald Bundestagswahl.
Der FDP-Vize Pinkwart hat sich jetzt auch kritisch zu diesem Gesetz geäußert (obwohl er früher immer dafür war). Und NRW-Ministerpräsident Rüttgers, auch in anderen Dingen ein „Schnellmerker“, besonders vor Landtagswahlen, findet jetzt plötzlich das Gesetz „nicht nachvollziehbar“.

Fazit: Oh Leute, da habt Ihr eine gute Idee aber so richtig versemmelt.
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Das Interview mit Frau Hartges steht in der aktuellen Ausgabe von travel tribune.

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Denkste… und der DEHOGA freut sich trotzdem. Versteht das jemand?

In der Wahlnacht werden sich viele Hoteliers und Gastronomen gefreut haben: Endlich CDU/CSU und FDP in der Regierung. Vor allem CSU und FDP hatten sich vor der Wahl klar für die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für die Hotellerie und Gastronomie ausgesprochen. Für die entsprechenden „Wahlprüfsteine“ der Branche warfen sich FDP und CSU gewaltig in die Brust. „Die [gemeint waren die Politiker] können von diesen Zusagen nach der Wahl nicht mehr runter“, meinten einige Branchenfunktionäre mit erstaunlicher Blauäugigkeit. Denkste! Können sie doch.

Im Koalitionsvertrag ist nur die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen „versprochen“. Für Restaurants (wo die Senkung eigentlich viel zwingender wäre), Cafes, Kneipen – keine Rede mehr. Wer gedacht hatte, jetzt kommt ein Aufschrei der Branche, wird in den letzten Tagen etwas verwundert die Äuglein gerieben haben. Der DEHOGA-Bundesverband begrüßt den Koalitionsvertrag. Na, Hallo? Für nicht Branchenkundige schreiben wir mal den Namen des Verbandes aus. Das HOGA steht für Hotel- und (repeat „und“) Gaststättenverband. Da jubelt der Verband aber nur auf einem Bein. Und was sagen die Gastronomen im Verband? Die müssen sich halt noch ein bisschen gedulden, sind ohnehin nur die Minderheit.
Ach, dann wird klar, warum gejubelt wird, statt den „von FDP und CSU begangenen Wahlbetrug zu geißeln“ (wörtliches Zitat aus dem Blog „Gastgewerbe Gedankensplitter“, die haben es nämlich als einzige begriffen).

„Keine Frage, wir haben uns eine Reduzierung für die Gesamtbranche erhofft. Die jetzt gefundene Lösung sei ein Kompromiss, wobei offensichtlich das Volumen der Steuermindereinnahmen mit Blick auf die Haushaltslage eine andere Entscheidung derzeit nicht zugelassen habe“, so steht in der Pressemitteilung des Verbandes weiter. Klar, das ist ja auch eine ganz neue Erkenntnis, das konnten die Politiker bei ihrem Versprechen ja noch nicht wissen.

Nochmals für Branchenunkundige. Was hier in den Koalitionsvertrag geschrieben wurde, gilt heute schon in 21 von 27 EU-Staaten. Alle Anrainer-Staaten der Bundesrepublik (mit Ausnahme Dänemarks) haben hier bereits Steuersätze zwischen drei und zehn Prozent. Von einem großen Erfolg kann wirklich nicht die Rede sein, das ganze war mehr als überfällig.
Aber wenn der Verband sich jetzt schon zufrieden gibt, würde es die BBBs nicht wundern, wenn die im Koalitionsvertrag zum 1.1.2010 versprochene Teilermäßigung vielleicht noch ein „bisschen zeitlich verschoben“ wird. DEHOGA wird auch das noch als Erfolg feiern.

Aber es kommt noch toller. Einige Verbandsoberen, wie auch Stephan Gerhard, angesehener Chef der Firma Treugast Solutions, einer Hotel(!)beratungsgesellschaft, denken laut darüber nach, dass man die versprochene Mehrwertsteuer-Senkung für die Hotelübernachtung nicht, oder zumindest nicht in voller Höhe, an den Kunden weitergeben könne. Vielmehr müsse man den Betrag zur eigenen Entlastung verwenden. Träumt weiter Leute. Das könnt Ihr vielleicht mit den „naiven“ Endverbrauchern machen, aber nicht mit Euren Firmenkunden. Denn… Wenn der Übernachtungspreis gleich bleibt und die Firmenkunden künftig aber nur 7%, statt wie bisher 19% Umsatzsteuer absetzen dürfen, dann wäre das schlicht eine zweistellige Preiserhöhung. Und dieses Spielchen machen Siemens, SAP, BASF und wie die Firmenkunden heißen mögen, alle mit?
Wer das glaubt, der glaubt auch in der Tat alles, was vor einer Wahl so versprochen wird.

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