Wie man mit 5 Liter Flüssigkeit locker an der Flughafen-Sicherheitskontrolle vorbei kommt
Man muss es live erlebt haben um es zu glauben. Da gibt es eine etwas längere Warteschlange vor der Sicherheitskontrolle. In die Kontrollkästen müssen die „gefürchteten Terrorwerkzeuge“ wie Mobiltelefon, Laptop, Jacke, Geldbeutel, Gürtel gelegt werden. Die Mini-Flüssigkeits-Klarsichtsbeutel werden streng kontrolliert. Die Obfrau der Kontrolleure ist streng und rein optisch nicht gerade der Typ Frau in den man sich als Mann spontan verliebt. Gelassenheit ist angesagt.
Direkt vor mir packt ein Mann in der Warteschlange aus seinem Rucksack einen angesichts der bestehenden Vorschriften fast gigantisch zu nennenden ca. 5 Liter fassenden Klarsichtbeutel, gefüllt mit Flüssigkeit, aus und hält ihn vorsichtig in beiden Händen.
Das kann nur „Vorsicht Kamera“ sein oder eine gezielte Provokation des Sicherheitspersonals. Der Mann weigert sich den Klarsichtbeutel durch den Scanner zu schieben. Logisch, dahinter wird er ihm ohnehin abgenommen. Aber so weit kommt es nicht. Der Mann verweist auf drei kleine schwarze Flecken, die in diesem übergroßen Klarsichtbeutel schwimmen. Das sollen kleine Fische sein. Na ja, vielleicht werden es mal Fische. So klar zu sehen ist das noch nicht.
An dieser Stelle wird der geneigte Leser das Ende der 5 Liter Flüssigkeit und das Ende der Mini-Fischlein vermuten. Weit gefehlt. Ob der Beschützerinstinkt der strengen Ladies geweckt war (in Bezug auf die Fische oder den treuherzig blickenden Mann sei dahingestellt), es wird der Oberkontrolleur gerufen, der auch gleich in seiner staatlichen Uniform die Sache in Augenschein nimmt. „Die Fische schwimmen, also leben sie, demzufolge ist nur Wasser im Flüssigkeitsbehälter“, so das Urteil des Gesetzes. Freundlich wie Aufseher sein können, wenn es nicht um Menschen, sondern um Tiere geht, trägt er höchstpersönlich den Groß-Flüssigkeitsbehälter sogar um den Kontrollbogen außen herum, damit den süßen Fischlein auch ja nichts passiert.
Obwohl ich mich von allem entkleidet habe, was vorgeschrieben ist, piept bei mir der Torbogen beim Durchlaufen. Wahrscheinlich schlägt der auch bei ansteigendem Blutdruck an. Der Herr Kontrolleur waltet seines Amtes. Fummelt mich ab, von oben nach unten und zurück, derweil 5 Liter Flüssigkeit mit etwas Schwarzem drin, nicht nur im Rucksack des Besitzers, sondern alle zusammen auch sehr schnell um die Ecke verschwinden.
Ist die Logik, dass das Wasser sein muss, wirklich zwingend? Und selbst wenn, seit wann ist die Mitnahme von 5 Liter Wasser an Bord erlaubt?
Wohlwollende Mitreisende hindern mich daran, „das Thema an Ort und Stelle auszudiskutieren“.
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