Was ist Aufgabe eines Flughafens?
Früher, in der guten alten Zeit, erzählte man sich über Lufthansa die Geschichte, wie in ferner, ferner Zukunft, von Archäologen die Firmenzentrale ausgegraben wird. Nach kurzem rätseln kommen die Forscher zum Ergebnis: Das muss eine riesengroße Papierfabrik gewesen sein, die war so groß, die hatten sogar eigene Flugzeuge.
Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, diese Geschichte auf die großen Flughäfen dieser Welt übertragen, könnte man vermuten, das sind riesige Shoppingzentren mit eigenem Flugzeuglandeplatz. So haben sich dort die Prioritäten verschoben. Auf der einen Seite werden die Fluggäste von den Airlines durch Ticketaufschläge immer mehr in die Richtung gedrängt mit weniger Gepäck zu reisen. Auf der anderen Seite bemühen sich die Airports unter Einsatz aller Marketingtricks, das eingesparte Gepäck durch Verkäufe in den Flughafenshops wieder „auszugleichen“.
Im Prinzip ist gegen die faszinierende Geschäftswelt an den Flughäfen nichts einzuwenden. Sie darf nur nicht zu Lasten des Hauptzwecks eines Flughafens gehen. An einigen Airports werden nämlich die Fluggäste, wie bei IKEA, über Umwege zu den Gates geführt, um auch den letzten unentschlossenen Fluggast noch zum Kaufen zu verführen (siehe auch Bericht im Reiseradio über den Flughafen Barcelona). Dass es auch anders geht, kann man am Flughafen Hannover sehen. Inzwischen gibt es auch hier die pralle Geschäftswelt, aber unverändert daneben der kurze direkte Wege zum Gate.
Unsere wie immer sehr geschäftstüchtige Schweizer Nachbarn sind dem Rest der Welt aber schon wieder ein Stück voraus: „Duty Free bei Ankunft“ heißt die neue Zauberformel. Nach einer Gesetzesänderung können seit 1. Juni auch ankommende Fluggäste in Duty Free-Läden an Schweizer Flughäfen zollfrei einkaufen. Das pervertiert zwar den Ursprungsgedanken von Duty Free, aber wenn es ums Frankenverdienen geht, darf man nicht so pingelig sein. Eine weitere Feinheit des Geschäfts heißt „collect on return“. Das bedeutet, die zollfreie Ware wird auf dem Hinflug ausgesucht, aber erst auf dem Rückflug mitgenommen. Es wird wohl nicht lange dauern, dann muss der „störende Flug dazwischen“ nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Fast im Gegensatz dazu stehen unzählige Miniflughäfen in Deutschland, deren Bedeutung nur mit der Bedeutung des zuständigen Landrats begründet werden können. Betrachten wir uns (nur als Beispiel, es gibt noch so ein paar Kandidaten) den „Groß“-Flughafen Hof. Er ist so unnötig wie sonst etwas, wird aber seit Jahrzehnten dank starker Lobby-Arbeit mit Millionensubventionen am Leben gehalten. Die Süddeutsche Zeitung hat letzte Woche einen schönen Situationsbericht geliefert, wie sich sieben Personen fleißig um das Flugzeug bemühen und ein paar andere Beschäftigte gespannt aufs Rollfeld blicken. Und es steigt eine (repeat eine) Person aus dem Flugzeug aus. Leider ist das Gepäck des einzigen Fluggastes nicht im Flugzeug mitgekommen!!!. Aber mit der Stewardess des Fluges ist der Gast „per Du“. Ob die Annäherung auf diesem Flug passierte oder ob man schon auf früheren Flügen Zeit und Muße hatte sich kennen zu lernen, blieb leider unbeantwortet.
Jetzt aber Halleluja, diese frohe Nachricht muss noch abgefeiert werden. Air Berlin und Condor klagen wegen der Aschewolke. Präzise gesehen, eigentlich nicht wegen der Aschewolke, sondern wegen der unnötigen Schließung des Luftraums, wegen einer vermeintlichen Aschewolke. Erstaunlich nur, dass nur „zwei“ Fluggesellschaften klagen. Uneinigkeit im Kreise der Airlines?
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Im Reiseradio (www.reiseradio.org) geht es diese Woche insbesondere um die Programmpräsentation von airtours, aber auch um den Flughafen von Barcelona (siehe auch weiter oben). In den akustischen bissigen Bemerkungen geht es u.a. um eine Schulung der Bahn am Echtbetriebsautomaten, um zwei liebestolle Krähen die eine Bahnstrecke lahm legen, um 150 Schildkröten die nicht ganz so erfolgreich am New Yorker Kennedy-Flughafen agierten und darum, wie die Airlines immer mehr Arbeiten (unentgeltlich) auf ihre Kunden übertragen.
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