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Haben wir keine anderen Sorgen?

Vor kurzem wurde ich gebeten, auch mal wieder etwas Leichteres (Kuriositäten) in den BBBs zu bringen. Außerdem gab es schon lange nichts mehr über die Hotelbranche hier zu lesen. Da schauen wir uns mal einen aktuellen Erlass des Finanzministeriums (17.1.2017) zum Thema Umsatzsteuerbefreiung bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern an, was in einem Hotellerieblog zur Überschrift „Sex im Hotel steuerfrei“ führte. Sex und kuriose Steuergeschenke, das „sells“ doch immer. Auch bei den BBBs.

In einer „Blitzreaktion“ hat das Bundesfinanzministerium mit o.g. Erlass vom 17.1.2017 auf ein BFH-Urteil vom 24.9.2015 reagiert. Achtung liebe BBB-Leser, die Daten beinhalten keinen Schreibfehler. (Ich habe dieses Wochenende den Zeichentrickfilm „Zoomania“ gesehen, da arbeiteten die Faultiere auf der Kfz-Zulassungsstelle. Ob da Disney ein Fehler unterlaufen ist?)

Natürlich ist die „absolute“ Feststellung in der Überschrift im o.g. Blog „Sex im Hotel steuerfrei“ falsch. In einem Mehrwertsteuerrecht, das Unterschiede von Maultier, Maulesel und reinrassigen Esel kennt und bei letzteren noch unterscheidet in geschlachtet oder lebend, das Katzenfutter und Hundekekse steuerlich begünstigt, aber Babynahrung voll besteuert, dafür die Eltern Gänseleber und Froschschenkel steuerlich ermäßigt verspeisen dürfen, aber für das Mineralwasser 19% zahlen müssen, ist keine Feststellung absolut, sondern kompliziert in der Auslegung.

Also zur Sache. Bei Ãœberlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ (im Erlass des Ministeriums ist „Stundenhotel“ auch in Anführungszeichen gesetzt) wird unterstellt, dass der Schwerpunkt der Leistung („wenn es die äußeren Umstände so ergeben“) in der Einräumung der Möglichkeit liege, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen oder zu konsumieren. Deshalb wird nicht der ermäßigte Hotel-Mehrwertsteuersatz von 7% berechnet, sondern ist “daher steuerfrei”.
Aber der Gast muss anmieten. Wird das Zimmer von einer Prostituierten angemietet, wird sogar der volle Steuersatz von 19% fällig (weil gewerbsmäßig). Sehr fein auch die Formulierung des Ministeriums, dass es auf die „Möglichkeit“ ankommt. Also, Sex muss nicht sein. Nur Quatschen (soll ja angeblich oft vorkommen), wäre also auch steuerfrei. So bleibt dem Gast neben den heute üblichen Fragen „hatten Sie etwas aus der Minibar“, „haben Sie die Sauna benutzt“, „ist Ihre Reise privat oder dienstlich“, wenigstens die Frage erspart „Hatten Sie Sex?“.

Leider wirkt sich dieses Steuergeschenk nicht auf die „normale“ Hotellerie aus. Wobei ich darauf warte, bis das erste klassische Hotel aus steuerlichen Gründen offiziell den Zusatz „auch Stundenhotel“ führen wird.

Wenn das die wahren Probleme unseres Finanzministeriums sind, dann „Gute Nacht“ was unsere echten Sorgen betrifft.

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