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Keine Bücher mehr an Bord von Flugzeugen?

Es ist schon schlimm genug, dass man keine Wasserflaschen mit an Bord nehmen darf, es sei denn es schwimmt ein Fischlein im Wasser (siehe BBB vom 5.4.2009: „Wie man 5 Liter Flüssigkeit locker an der Flughafen-Sicherheitskontrolle vorbei kommt“). Bislang konnte man durch eine interessante Lektüre während des Fluges sein Durstgefühl einigermaßen verdrängen. Damit wird es bald vorbei sein.
Bekanntlich ist im Bundeskanzleramt ein Paket mit einem ausgehöhlten Buch als Inhalt eingetroffen. Die Leser kennen so etwas aus vielen Heimatfilmen. Zumeist versteckt dort der Familien-Opa in einem ausgehöhlten Buch seinen Cognac, den er laut Arzt nicht mehr trinken darf. Im Buchgeschenk, an Frau Merkel adressiert, war aber kein Cognac versteckt, sondern leicht entzündliches Material. Beim Öffnen des Paketes hätte es zumindest eine große Stichflamme gegeben. Überraschender Weise hat dieses Paket auf seiner Reise eine Röntgenkontrolle unerkannt überstanden, bevor es dann im Kanzleramt endlich auffiel.

Wie wir nun „den Laden“ kennen, muss das sofort Konsequenzen nach sich ziehen. Und das bedeutet in aller Regel, ab sofort ist die Mitnahme von Büchern im Handgepäck verboten, sie könnten ja ausgehöhlt und mit gefährlichem Material gefüllt sein. Natürlich wird es eine Anweisung geben, in welcher Minigröße ausnahmsweise doch Bücher mitgeführt werden dürfen. Im Duty Free wird kurz danach ein neuer Verkaufsbereich eröffnet werden: für Bücher. Da kann man sich dann nicht nur mit flüssiger, sondern auch mit geistiger Nahrung wieder eindecken.

Kurz zuvor, an Allerheiligen, hatten Sprengstoffpakete aus dem Jemen, eines davon wurde unerkannt in Köln umgeladen, für Aufregung gesorgt. Zum einen wurde dabei deutlich, wie lächerlich die intensive Suche nach zu großen Zahnpastatuben und ähnlichem bei Oma und Opa auf dem Ferienflug nach Mallorca war und ist, während sich im unteren Teil des Flugzeuges große Mengen äußerst schlecht oder sogar überhaupt nicht kontrollierter Fracht befinden. Aber genau so auffallend war, dass der von Amts wegen für die oberste Luftfahrtbehörde (und diese ist wiederum für die Überwachung des Luftfrachtverkehrs zuständig) verantwortliche Minister Peter Ramsauer, am „Feiertag Allerheiligen“ wieder mal „nicht präsent“ war (Sie, liebe Leserinnen und Leser, erinnern sich sicherlich, dass er auch am „Asche-Wochenende“ nicht aktiv war). Jeder leitende Angestellte einer Fluggesellschaft würde gefeuert, wenn ihm die Wochenend- bzw. Feiertagsruhe so heilig wäre. Zumal, das sei nur so nebenbei erwähnt, am Ramsauerschen Arbeitsplatz in Berlin kein Feiertag war. So bewegte sich Innenminister de Maizière nach Köln (obwohl nur für den Personenverkehr zuständig) und machte dabei den unverständlichen Kompetenzwirrwarr in dieser Sache deutlich. Aber jetzt kommt die echt gute Nachricht: Verkehrsminister Ramsauer hat inzwischen signalisiert, dass er bereit wäre, die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Kontrolle von Luftfracht abzugeben. Klasse. Jetzt muss ihn nur noch jemand bewegen, den restlichen Teil des Verkehrsministeriums auch abzugeben, dann wird seine Feiertagsruhe auch in Zukunft nicht mehr gestört werden. Die Kontrolle der Bahnhofstoiletten könnte man ihm natürlich noch belassen (siehe BBB vom 10.10.2010 „Der Gipfel, der eine Grube war“ und BBB vom 18.10.2010 „Rückspiegel“).
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Im Reiseradio (www.reiseradio.org) geht es vor allem um die Sommer-Programmpräsentation der TUI in Istanbul, die guten Ergebnis von FTI und um den Deutschen Tourismustag. Dort überraschte der DTV-Präsident mit seiner positiven Einstellung zur Bettensteuer. In den akustischen Bissigen Bemerkungen werden die Wortungeheuer der Marktforschung etwas relativiert.
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In den nächsten Bissigen Bemerkungen müssen wir die Bettensteuer, Kulturabgabe oder wie sie immer heißen mag noch mal thematisieren. Unsinn und Perversion schießen hier mächtig ins Kraut. Die Stadt Köln unterstützt sogar eine Klage gegen sich selbst. Und der DTV-Präsident ist der erste aus dem touristischen Lager, der damit nur geringe Probleme hat (ok, er ist ja auch im Hauptberuf Politiker). Und es kommt täglich noch etwas hinzu.

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Deutsche Kultur auf der Hotelrechnung

Wie sagte schon Murphy, der Freund der in Büros arbeitenden Menschen: „Wenn eine Sache schief geht, geht sie von Anfang bis Ende schief“.

Schauen wir uns doch einmal die Geschichte mit der Senkung der Mehrwertsteuer für Hotels an. Bewusst wird hier der Begriff „für Hotels“ verwendet und nicht die übliche Bezeichnung „für Hoteliers“, denn auf Hoteliers wird bislang noch keine Mehrwertsteuer erhoben – bislang jedenfalls. Andererseits ist Senkung „für Hotels“ auch wieder nicht richtig, denn die Mehrwertsteuer wird nur für bestimmte Leistungen gesenkt. Kurzum, das umzusetzen war schon schwierig genug, politisch und praktisch.

Jetzt kommen die gierigen Haushälter vieler Stadtverwaltungen ins Spiel. Die wollen von der Mehrwertsteuersenkung etwas abhaben, zumindest 5%-Punkte. In vielen Städten soll deshalb jetzt eine entsprechende Steuer erhoben werden, manchmal Bettensteuer genannt (wiederum falscher Begriff, es wird ja nicht das Bett, sondern die Übernachtung besteuert), manchmal auch Kulturtaxe genannt. Hier hat die Stadt Hamburg eine schöne Verwendungsregelung gefunden, nur 75% sollen in die Kultur fließen und 25% in das Hamburg-Marketing. Jetzt soll der Gast noch Geld dafür zahlen, damit man andere zum Besuch der Stadt werben kann. Natürlich wird auf die Kulturabgabe auch wiederum Mehrwertsteuer erhoben. Logo.

Und jetzt kommt der Clou. Das ganze muss wiederum getrennt auf der Rechnung ausgewiesen werden, denn so heißt es beispielsweise in Köln: „Der Geschäftsreisende kann sich die Kulturförderabgabe von der Stadt Köln auf Antrag erstatten lassen. Den dazu notwendigen Antrag gibt es an der Rezeption des Hotels“. Also erst zahlen, dann per Antrag erstatten lassen. Das sichert Arbeitsplätze in der Verwaltung, aber leider nicht in der Hotellerie.
Jetzt haben Hotels in der Großstadt auch viele fremdsprachliche Geschäftsreisende. Für die gilt natürlich die gleiche Erstattungs-Regelung. Aber, die Provinz lässt grüßen, als nun ein Hotelier darum bat, dieses Erstattungsformular bitte in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen, am Anfang zumindest in Englisch, wurde solches Ansinnen von der Stadt Köln abschlägig beschieden. Man habe dafür keine Kapazität (vielleicht auch keine Sprachkenntnisse) diese Arbeit zu leisten. Die Hoteliers mögen doch die Übersetzungsarbeit für ihre fremdsprachlichen Kunden selbst leisten.

Das wird den zumeist zeitkritischen morgendlichen Check out in den Hotels aber beflügeln. Also erklärt der Hotelangestellte morgens seinen ausländischen Gästen die Hotelrechnung:
„Übernachtungspreis und alle anderen Kosten (wie Frühstück, Parken, WLAN usw.) müssen wir getrennt ausweisen, dann kommt der jeweils richtige Steuersatz hinzu. Dann addieren wir eine Kulturabgabe plus erneut Mehrwertsteuer hinzu. Letzteres mein lieber Gast, falls Sie geschäftlich unterwegs sind, müssen Sie nicht so ernst nehmen, Sie können sich nämlich diese Kosten wieder erstatten lassen. Dazu müssen Sie nur dieses kleine Formular ausfüllen. Ach, Sie können das nicht lesen. Nein, in Englisch gibt es dieses Formular nicht. Aber alles kein Problem, wir übersetzen Ihnen das, die hinter Ihnen stehende Gäste warten gerne so lange. Wieso wir Kultursteuern erheben, um sie anschließend wieder zu erstatten? Ja, so ist halt deutsche Kultur, zumindest in der Bürokratie“.

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Im Reiseradio (www.reiseradio.org) erklärt diese Woche TUI-Hotelboss Karl Pojer wie heute „Robinson-Urlaub“ funktioniert. Anschließend wird ein Club vorgestellt der Robinson-Feeling durch und durch vermittelt: Robinsonclub Malediven! Und wie immer noch einiges mehr.

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