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Urlaubsbeschwerden

„Urlaubsbeschwerden“
Radio Antenne 1, Stuttgart, 29.7.2011

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Hilfe, mein Urlaub ist zu Ende und ich habe mich noch nicht beschwert

Zum Glück sind die notorischen Meckerer nach einer Reise nur eine klitzekleine Minderheit, aber deren Gründe für eine Reisepreisminderung sind oft skurril. Manchmal eher witzig, wie jener Zeitgenosse, dessen Reiseziel ausgebucht war, weshalb er nur einen Platz auf der Warteliste bekam. Als daraus keine Buchung wurde verklagte er den Reiseveranstalter mit der Begründung „Wissen Sie was ich zuhause, statt im Urlaub, mit meiner Frau aushalten musste?“ Oder ein anderer beklagte sich über „eine Woche schlechtes Wetter, aber ausgerechnet am Abreisetag schien die Sonne“. Klar, dass dafür der Reiseveranstalter verantwortlich ist und deshalb verklagt werden muss.
Manchmal auch weltfremd, wie jener Urlauber, der Schadenersatz wollte, weil die Reiseleiterin ihn nicht darüber aufgeklärt hatte, dass man Krokodile in freier Wildbahn nicht streicheln darf. Zum Glück hatte das Krokodil seinen Arm beim danach Schnappen verfehlt, sonst wäre er nicht mehr in der Lage gewesen überhaupt einen Beschwerdebrief zu schreiben.

Jetzt machte wieder ein Klage Furore: Hitlergruss als Reisemangel.
Was in den Zeitungsmeldungen zu kurz kam, war die Gesamtklage des enttäuschten Urlaubers. Denn wenn schon Klage, dann aber richtig:
1. Während seines Aufenthalts wurde von einer Sonnenliege, die er normalerweise benutzte, die Auflage weggenommen und einem anderen Urlauber gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Urlauber nicht auf der Liege gelegen. Die Auflage gehörte dem Hotel. Erst nach einer 30-minütigen Diskussion bekam er die Auflage zurück.
2. Zwei Tage vor der Rückreise wurde am Abend auf einer Bühne Sketche aufgeführt. Als der Gruß der Deutschen demonstriert werden sollte, gingen zwei Animateure im Stechschritt aufeinander zu. Beim Vorbeigehen erhoben sie den linken Arm und brüllten laut “Heil”.

Als der Reisende wieder zuhause war, verlangte er von dem Reiseunternehmen Minderung des Reisepreises und zwar 10 % des Gesamtreisepreises für das Entfernen der Auflage und 25 % Nachlass vom Gesamtreisepreis für die Unannehmlichkeiten durch den Sketch. Außerdem war er der Meinung, ihm stünde auch ein Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude und wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsgesetz von mindestens 500 Euro zu.

Mit seinem Sonnenliege-Problem konnte der Urlauber das Gericht nicht überzeugen. Wobei allerdings anzumerken ist, dass ein echter Profi eigentlich zwei Liegen reserviert, denn die Sonne wandert ja bekanntlich im Laufe des Tages (umgangssprachlich!).
Aber der Hitlergruß, so fand die Richterin, sei ein Reisemangel. Allerdings konnte sie nicht erkennen, dass dadurch der gesamte Urlaub verdorben sein sollte.
Ergebnis: 20% Reisepreisminderung für die letzten zwei Tage, aber kein Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Dem Kläger stehen 34,45 Euro zu. Herzlichen Glückwunsch! Mehr Geld war der geschmacklose Sketch auch nicht wert.

Bei dieser Gelegenheit sei der großartige Science fiction Autor Douglas Adams zitiert. Der befasste sich in seinem Klassiker „Das Restaurant am Ende des Universums“ auch mit Reisebeschwerden. Im Reiseführer für das Universum wird berichtet: „Gefräßige Plapperkäfer machen für vorbeikommende Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Leider war hier ein Druckfehler, richtig hätte es heißen müssen: „Gefräßige Plapperkäfer machen aus vorbeikommenden Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Die Reaktion des Reiseführers auf die entsprechende Beschwerde: „Der Reiseführer ist endgültig, die Wirklichkeit ist oft ungenau“.

Wer mehr zum Thema Urlaubsbeschwerden lesen will, dem sei das Buch „Sorry, Ihr Hotel ist abgebrannt“ empfohlen. Auf Seite 207 des Buches findet man ein Interview mit….. Ratet mal mit wem?
Zur Erinnerung nochmals die bislang meistgelesene Bissigen Bemerkungen vom 15.8.2010: „Offener Brief an BILD: Betrifft Urlaubs-Mängel“.

Und noch etwas. Die BBBs haben ganz vergessen darauf hinzuweisen, dass am 5. Juli, vor 170 Jahren, die erste Pauschalreise des legendären Thomas Cook, von Leicester nach Lougborough, stattfand. Die Süddeutsche Zeitung, hat diese Woche zwar den 17. Mai 1861, als ersten Reisetermin ausgemacht, aber da ist sie leider 20 Jahre zu spät. Lustigerweise war dieser Artikel mit „Das haben wir uns verdient“ überschrieben, was sehr an einen langjährigen Slogan des Reise-Konkurrenten TUI erinnerte.
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Das Reiseradio (www.reiseradio.org) befasst sich diese Woche mit den Programmpräsentationen von REWE-Pauschal, Aldiana und FTI. Dabei wird auch über die neueste Innovation von FTI gesprochen: Bedingungsloser Stornokosten-freier Rücktritt von einer Frühbuchung (vorgenommen bis 30.9.) bis 30 Tage vor Reiseantritt.

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Am 25.Mai ist Welthandtuchtag

Logisch, dass der Welthandtuchtag einer der wichtigsten Feiertage für den Touristen von gestern, heute und morgen ist. So wie der Hund sein Revier mit seinem Harnstrahl zeichnet, so kennzeichnet der Tourist (vornehmlich der deutsche und der englische) seit Beginn des organisierten Reisens durch Thomas Cook sein tägliches Urlaubsareal. Wobei es auch hier Unterschiede in der Professionalität des Urlaubers zu erkennen gibt. Während der Anfänger nur „einen“ Liegestuhl mit seinem Handtuch reserviert (spätestens morgens um 7 Uhr in der Frühe), gibt sich der Profi dadurch zu erkennen, dass er mindestens zwei Liegestühle belegt, weil die Sonne sich ja im Laufe des Tages weiterdreht. Solche Spitzigfindigkeiten, wer sich nun weiterdreht, die Sonne um die Erde oder die Erde um die Sonne, spielen bei diesen wichtigen Urlaubsentscheidungen nur eine untergeordnete Rolle.

Der seit dem 25. Mai 2001 gefeierte Welthandtuchtag geht auf den englischen Science Fiction Kultautor Douglas Adams zurück, der die Bedeutung des Handtuchs in seinem berühmten Roman „Per Anhalter durch die Galaxis“ hervorhob: „Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der interstellare Anhalter besitzen muss“.
Kompliment an die Welt am Sonntag vom 22. Mai, die in ihrem Reiseteil sowohl Douglas Adams als auch den Welthandtuchtag „angemessen“ würdigt.

Douglas Adams verdanken wir auch eine andere bis in die Neuzeit reichende Erkenntnis. In seinem Gesamtwerk, das der Autor übrigens als die „einzige vierbändige Trilogie in fünf Teilen“ bezeichnet, lässt er sich auch über das Thema Urlaubsbeschwerden aus. Im Teil „Das Restaurant am Ende des Universums“ steht in einem Reiseführer der Satz: „Gefräßige Plapperkäfer machen für vorbeikommende Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Eine, wie es auf den ersten Blick erscheint, erfreuliche und nützliche Information. Leider ist in diesem Satz ein Druckfehler enthalten. Richtigerweise hätte es heißen müssen: „Gefräßige Plapperkäfer machen „aus“ vorbeikommenden Touristen oft ein sehr gutes Essen“. Zugegeben, nur ein kleiner sprachlicher Unterschied, inhaltlich ist er schon entscheidender. Auf die Beschwerde eines Touristen an den Verlag erhält dieser als Antwort: „Der Reiseführer ist endgültig, die Wirklichkeit ist oft ungenau“.
Vielleicht erkennt da mancher Tourist in diesem Satz seinen Reiseveranstalter wieder.

Als kleine Information an die österreichischen BBB-Leser. Laut eigener Aussage kam Adams die Idee zu diesem Roman, als er nach einem Kneipenbesuch in Innsbruck anschließend angetrunken auf einem Acker lag und in die Sterne schaute, zumal ihm die „merkwürdige Sprache“ der Einheimischen irgendwie „außerirdisch“ vorkam. In einem Interview hatte er sogar mal die Biersorte verraten, die ihn so „anregte“. Es sei „Gössers“ gewesen. Eigene Erfahrungen mit diesem Getränk lassen mich das von Adams Erlebte leicht nachvollziehen.

Wichtige Eilmeldung:
An dieser Nachricht können die Bissigen Bemerkungen natürlich nicht vorbeigehen: Grimsvötn heißt der isländische Vulkan, der eine gewaltige Rauch- und Aschewolke fast 20 Km in Himmel stößt. Im gleichen Gletscherfeld liegt übrigens auch der Bárdarbunga (siehe BBB vom 21.2.2011 „Kennen Sie Bárdabunga“). Ausgerechnet am Wochenende fing der Grimsvötn an zu spucken, wenn unser Verkehrsminister Ramsauer wochenendfrei hat. Zum Glück wehte der Wind nach Norden. Sollte er sich drehen und Richtung Europa-Festland wehen, könnte die nächste Bewährungsprobe für die europäischen Luftverkehrs-„Experten“ kommen. Ein sehr ungutes Gefühl (siehe BBB vom 18.4.2011 „Sie simulieren weiter, statt zu handeln“).

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Im Reiseradio (www.reiseradio.org) geht es diese Woche sehr sportlich zu: Wandern, Radeln und Golf. In den akustischen Bissigen Bemerkungen steht insbesondere die geringe Berechenbarkeit (eigentlich noch ein vornehme Bezeichnung) der deutschen Luftverkehrspolitik im Zentrum der Kritik.

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Offener Brief an BILD: Betrifft Urlaubs-Mängel

Liebe BILD-Zeitung,
ihr fangt an zu schwächeln. Beweis: Eure halbe Seite „Urlaubs-Mängel“ in der Ausgabe vom 11.August. Ich habe dabei folgende Mängel zu vermelden:

1. Ihr seid langsam geworden. Zum 11.8. hat meines Erachtens bereits die Hälfte aller Deutschen Urlaub gehabt. Über solch grundlegende Erkenntnisse über die Möglichkeiten sich zu beschweren sollte man schon Anfang Juli informieren. Was sollen die armen Urlauber denken, die in den letzten Wochen ohne Eure Hilfe nichtwissend den Urlaubsmängel ausgeliefert waren.

2. Ihr habt Geld verschenkt. Was soll der Hinweis „zuerst ohne Anwalt“ sein Glück beim Reiseveranstalter zu suchen. Hier wäre Cross-Marketing mit der Anwaltskammer angebracht gewesen. Der gegenteilige Hinweis, nämlich immer und sofort einen Anwalt einzuschalten, hätte nicht nur einigen unterbeschäftigten Anwälten Arbeit gegeben, zusätzlich wäre die Anwaltskammer bestimmt bereit gewesen dafür Honorar zu zahlen. Dieses Geld hätten natürlich nicht die Autoren des Artikels einstreichen sollen, sondern dafür hätte man ein Hilfswerk für „nicht entschädigte Urlauber“ gründen können.

3. Eure Beschwerdehinweise sind nicht perfekt. Es ist zwar richtig, dass man die Mängel fotografieren soll. Aber zum Beispiel bei Kakerlaken ist dies wenig hilfreich. Eine fotografierte Kakerlake wirkt überhaupt nicht ekelerregend. Da muss man schon härtere Geschütze auffahren. Ein Dutzend lebende Kakerlaken in einen Schuhkarton, mit Luftlöchern und Futter versehen –damit es keinen Ärger mit Tierschützern gibt- und ab an den Reiseveranstalter. Wenn diese Tierchen über den Schreibtisch des Sachbearbeiters klettern ist schnelle Bearbeitung des Vorgangs sichergestellt.

4. Ihr weckt falsche Hoffnungen. Da steht in Eurer Tabelle „Kein Gepäck an 5 bis 12 Reisetagen = 30% pro Fehltag“. Der normale, gutgläubige BILD-Leser rechnet doch dann bei 10 Fehltagen mit 30% x 10 Tagen = 300% vom Reisepreis. Ich vermute mal, dass diese Summe auch mit Anwalt nur schwer durchzusetzen sein wird.

5. Bestimmte schwerwiegende Mängel fehlen in Eurer Liste. Ich bin seit wenigen Tagen selbst in Urlaub auf einer Kanarischen Insel. An den ersten Tagen schwamm ich morgens zu einer ca. 150 m vom Strand entfernten kleinen Insel und wieder zurück. Am 3. Urlaubstag war die Insel morgens verschwunden. Fotografieren war hier sinnlos, denn wie soll man etwas im Bild festhalten was nicht mehr da ist. Also beschwerte ich mich bei der Reiseleitung. Die faselte etwas von Ebbe und Flut. Ich habe nachgesehen, im Katalog steht kein Wort von Ebbe und Flut und schon gar nichts davon, dass dieses Phänomen in der Lage sei, ganze Inseln verschwinden zu lassen. Wieviel Prozent Minderung werde ich da verlangen können?

6. Es gibt auch noch härtere Urlaubsmängel. Ich habe gehört, dass ein Urlauber an seinen Veranstalter geschrieben hätte: „Ich hatte eine Woche Urlaub gebucht. Die ersten sechs Tage hat es geregnet. Zu meinem Entsetzen herrschte am Abreisetag schönes Wetter“. Was bekommt man für „Entsetzen“? Werden sich da die Veranstalter mit höherer Gewalt herausreden?

7. Ihr bereitet Eure Leser falsch auf den Urlaub vor. Meines Wissens ist Vorfreude ein wesentlicher Punkt für ein gelungenes Urlaubserlebnis. Außerdem gilt auch im Urlaub der Spruch „Wie man sich selbst verhält, kommt es zumeist auch zurück“. Keines von beiden kann gelingen, wenn ich den ganzen Tag mit Eurer Reklamationstabelle rumlaufe und mich dann noch ärgere, weil ich nicht auf 100% komme. Warum wird jedes Jahr immer aus Neue auf diesem Thema „herumgeritten“? Warum habe ich z.B. noch nie bei Euch eine gleichgroße Story gelesen „Lieber Leser: Dein Recht beim Kühlschrankkauf“ oder ähnliches.

8. Und außerdem sollte man berücksichtigen, dass übertriebene Beschwerden Panikreaktionen beim Personal hervorrufen können. Nach der Landung eines JetBlue-Flugzeuges in New York wies der Flugbegleiter eine Passagierin darauf hin, dass sie noch sitzenbleiben müsse „bis das Flugzeug die Endposition erreicht habe“. Der Flugbegleiter wurde danach von der Passagierin auf das übelste beschimpft und bekam einen Koffer an den Kopf. Daraufhin drehte der „arme“ Flugbegleiter durch, löste die Notrutsche aus, schnappte sich noch schnell ein Dosenbier und verließ mit den Worten „Das war`s“ das Flugzeug über die Rutsche.
Liebe BILD-Zeitung, seid Euch Eurer Verantwortung bewusst. Wenn wir ähnliche Geschichten demnächst aus Urlaubshotels hören sollten, dann könnte sein, dass Euer Mängelartikel irgendwie schuld daran sein könnte.

Nächstens ruft Ihr mich vorher an, bevor Ihr so ein Zeug schreibt.

Karl Born
der zur Zeit gutgelaunt und ohne Frankfurter Tabelle seinen Urlaub genießt.

Diese Bissigen Bemerkungen wurden vorab am 11.8. an die BILD-Zeitung geschickt, mit der Bitte zur Weitergabe an Kai Diekmann

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